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Bauhof/Wertstoffhof PDF  | Drucken |

Luftbild Bauhof Gemeinde Feldkirchen-WesterhamBauhof / Verwertungshof
Feldolling, Breitensteinstraße 39 a

Öffnungszeiten:
Dienstag 14.00 - 18.00 Uhr
Donnerstag 14:00-18:00 Uhr
Samstag 9.00 - 12.00 Uhr

Telefon 08063 / 6258
Fax 08063 / 206680
Email: Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann.

Abgabe von Elektroschrott und Elektrogeräte in haushaltsüblichen Mengen ist seit 24.03.2006 kostenlos.


Kosten für Sperrmüll:

Die Sperrmüllgebühr beträgt 7,50 € je angefangene 0,25 m³. Es können maximal 2 m³ angeliefert werden.

Mengenbeschränkung:
Die Abgabe von Altholz, Altmetall und Grüngut ist kostenlos. Die Abgabe beträgt maximal 1 m³ je Stoffgruppe.

Entsorgung vom Altholz im Landkreis Rosenheim

Am 1. März 2003 ist die Verordnung über die Entsorgung von Altholz in Kraft getreten.
Sie regelt die Anforderungen an die Verwertung und die Beseitigung von Altholz.
Diese Verordnung gilt ab sofort auch auf den Wertstoffhöfen im Landkreis Rosenheim.
Altholz wird in vier Kategorien eingeteilt.

   
Klasse A1: naturbelassenes Holz, das lediglich mechanisch bearbeitet wurde
Klasse A2: verleimtes, gestrichenes, beschichtetes, lackiertes oder anderweitig behandeltes Altholz, ohne halogenorganische Verbindungen in der Beschichtung und ohne Holzschutzmittel
Klasse A3: Altholz mit halogenorganischen Verbindungen in der Beschichtung ohne Holzschutzmittel
 
Altholz der Klassen A1 – A3
 

kann an den gemeindlichen Wertstoffhöfen bis max. 2 m³ kostenlos entsorgt werden.
Die Anlieferung von größeren Mengen ist vorher telefonisch abzuklären

(entweder beim jeweiligen Wertstoffhof oder Herrn Turneretscher, Landratsamt Rosenheim, Telefon 08031/392-1513).

 

 
Klasse A4: mit Holzschutzmitteln behandeltes Altholz, wie Fensterrahmen, Fensterstöcke, Außentüren, Bahnschwellen, Leitungsmasten, Hopfenstangen, Rebpfähle sowie sonstiges Altholz, das aufgrund seiner Schadstoffbelastung nicht den Altholzkategorien A1 – A3 zugeordnet werden kann, ausgenommen PCB-Altholz
PCB-haltiges Altholz: Altholz, das PCB im Sinne der PCB/PCT-Abfallverordnung enthält und nach deren Vorschriften zu entsorgen ist, insbesondere Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten.
 
A4 und PCB-haltiges Altholz kann an folgenden Stellen entsorgt werden:
 
  Kosten:
Betriebshof der Landkreismüllabfuhr
Telefon 08035/28 41
Am Ammer 16 in Raubling,
7,50 € je ¼ m³ (entspricht je nach Materialbeschaffenheit etwa 120,- € pro Tonne)
Wertstoffhof Bruckmühl
Telefon 08062/84 86
Siemensstraße 4 a
7,50 € je ¼ m³ (entspricht je nach Materialbeschaffenheit etwa 120,- € pro Tonne)
Wertstoffhof Kolbermoor
Telefon 08031/354 96-18
Geigelsteinstraße 8
7,50 € je ¼ m³ (entspricht je nach Materialbeschaffenheit etwa 120,- € pro Tonne)
Wertstoffhof Prien a. Chiemsee
Telefon 08051/609 54 16
Hohertingerweg 13
7,50 € je ¼ m³ (entspricht je nach Materialbeschaffenheit etwa 120,- € pro Tonne)
Firma Zosseder GmbH
Telefon 08071/927 90
Sortieranlage Schilchau an der B 304 ca. 5 km östlich von Wasserburg
123,- € pro Tonne
Stadtwerke Rosenheim
Telefon 08031/36 23 90
Entsorgungshof Innlände 25
22 Cent je kg entspricht 220,- € pro Tonne
 
Gängige Altholzsortimente Altholz- kategorie
Verschnitt, Abschnitte, Späne von naturbelassenem Vollholz A I
Paletten aus Vollholz, wie z.B.: Europaletten, Industriepaletten aus Vollholz A I
Transportkisten, Verschläge aus Vollholz A I
Obst-, Gemüse- und Zierpflanzenkisten sowie ähnliche Kisten aus Vollholz A I
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung nach 1989) A I
Baustellensortimente aus naturbelassenem Vollholz A I
Möbel, naturbelassenes Vollholz A I
Verschnitt, Abschnitte, Späne von Holzwerkstoffen und sonstigem behandeltem Holz (ohne schädliche Verunreinigungen) A II
Paletten aus Holzwerkstoffen A II
Transportkisten aus Holzwerkstoffen A II
Baustellensortimente aus Holzwerkstoffen, Schalhölzern, behandeltem Vollholz (ohne schädliche Verunreinigungen) A II
Dielen, Fehlböden, Bretterschalungen aus dem Innenausbau (ohne schädliche Verunreinigungen) A II
Türblätter und Zargen von Innentüren (ohne schädliche Verunreinigungen) A II
Profilbretter für die Raumausstattung, Deckenpaneelen, Zierbalken usw. (ohne schädliche Verunreinigungen) A II
Bauspanplatten A II
Sonstige Paletten mit Verbundmaterialien A III
Möbel, verleimt, beschichtet, gestrichen, lackiert A III
Altholz aus Sperrmüll (Mischsortiment) A III
Fenster, Fensterstöcke, Außentüren A IV
Imprägnierte Bauhölzer aus dem Außenbereich A IV
Konstruktionshölzer für tragende Teile A IV
Bau- und Abbruchholz mit schädlichen Verunreinigungen A IV
Sortimente aus dem Garten- und Landschaftsbau, imprägnierte Gartenmöbel A IV
Sortimente aus der Landwirtschaft A IV
Leitungsmasten A IV
Kabeltrommeln aus Vollholz (Herstellung vor 1989) A IV
Bahnschwellen A IV
Altholz aus industrieller Anwendung (z.B. Industriefußböden, Kühltürme) A IV
Altholz aus dem Wasserbau A IV
Altholz von abgewrackten Schiffen und Waggons A IV
Altholz aus dem Bergbau A IV
Altholz aus Schadensfällen (z.B. Brandholz) A IV
Feinfraktion aus der Aufarbeitung von Altholz zu Holzwerkstoffen A IV
Munitionskisten A IV
Dämm- und Schallschutzplatten, die mit Mitteln behandelt wurden, die polychlorierte Biphenyle enthalten Beseitigung
 
Bei Fragen wenden Sie sich bitte an das Sachgebiet Abfallwirtschaft im Landratsamt Rosenheim

Darüber hinaus kann Grüngut an folgender Stelle entsorgt werden:
Kompostierungsanlage des Landkreises Rosenheim Telefon: (08062) 7 94 97
Öffnungzeiten der Grüngutkompostieranlage Bruckmühl, Zur Kieslände 8,
Montag-Freitag: 8:00 -12:00 Uhr und 13:00 -17:00 Uhr
Samstag in der Zeit vom 01.04.-Weihnachten von 8:00-12:00 Uhr


Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Richter im Rathaus Feldkirchen, Telefon 08063/9703-28, Diese E-Mail-Adresse ist gegen Spambots geschützt! JavaScript muss aktiviert werden, damit sie angezeigt werden kann. , oder Sie informieren sich unter www.landratsamt-rosenheim.de.