Plakatierung im Gemeindebereich
Am 8. Oktober 2023 findet die Landtagswahl statt. In dieser Zeit werden wieder vermehrt Wahlplakate im Gemeindegebiet zu finden sein. Aus gegebenem Anlass möchten wir darauf hinweisen, dass das Beschmieren oder Beschädigen von Plakaten als Sachbeschädigung geahndet werden kann. Der Gesetzgeber sieht im Falle einer Beschädigung von Wahlplakaten eine Geldstrafe oder eine Freiheitsstrafe von bis zu zwei Jahren vor. Werden verfassungsfeindliche Symbole auf die Wahlplakate gemalt, kann sich die Freiheitsstrafe auf bis zu drei Jahre belaufen. Die Parteien werden außerdem darum gebeten, zügig nach der erfolgten Wahl ihre Plakate wieder abzuhängen. Für weitere Informationen verweisen wir Sie auf die Hinweise auf unserer Website unter Landtagswahl 2023 - Gemeinde Feldkirchen-Westerham