Maskenpflicht in der Verwaltung
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham weist darauf hin, dass ab sofort auch bei Behördengängen eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen ist. Dafür kann auch ein Schal oder ein Tuch verwendet werden. Dies dient sowohl dem eigenen Schutz als auch dem der Beschäftigten. Zusätzlich gilt weiterhin, einen Abstand von mindestens 1,5 Metern zu anderen Personen einzuhalten. Die üblichen Hygieneregeln sind zu beachten. Die angeordnete Maskenpflicht gilt für Personen ab dem sechsten Lebensjahr.