Info Musikschule - Gebühren während der Corona Schließzeit
Stand: 28.04.2020
Uns erreichten einige Anfragen bzgl. des weiteren Vorgehens, sowie der weiteren Handhabung der Gebühren aufgrund der Corona Pandemie. Grundsätzlich entfällt der reguläre (persönliche) Musikschulunterricht weiterhin bis auf
weiteres. Der Instrumentalunterricht wird seit dem 20.04.2020 Online fortgeführt. Sollte Sie Ihr Lehrer diesbezüglich noch nicht angesprochen haben, setzten Sie sich bitte mit ihm in Verbindung. Bei Schülern, denen die Teilnahme am Online Unterricht nicht möglich ist, bitten wir Sie einen schriftlichen Antrag inkl. Begründung im Rathaus einzureichen. Der Unterricht für den Musikgarten und die musikalische Früherziehung findet weiterhin nicht statt.
Die Gebühren werden nach der gemeindlichen Musikschulsatzung erhoben, lt. § 7 Abs 3 sind Unterrichtsausfälle bis zu 4 Wochen gebührenpflichtig. Die Musikschule bietet je eine Woche in den Pfingst- und Sommerferien als Nachholtermin an. Somit fällt für die Instrumentalschüler keine Gebührenerstattung an. Die Unterrichtseinheiten die nicht stattfinden können wie: Musikgarten, musikalische Früherziehung und Orchester werden natürlich anteilig automatisch erstattet.
Sollten Sie keinen Bankeinzug haben, setzten Sie sich für die Erstattung bitte mit der Gemeindekasse in Verbindung (Fr. Weyerer 08063 / 9703-309). Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Hans Schaberl
1. Bürgermeister