Information über das FFH-Artenmonitoring von 2021 bis 2023
Art. 11 der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH-RL) verpflichtet die Mitgliedstaaten der Europaischen Union, den Erhaltungszustand der besonders schutzwürdigen Lebensraume, Tier- und Pflanzenarten (nach Anhang I bzw. II und IV der FFH-RL) von gemeinschaftlichem Interesse zu überwachen (Monitoring). GemaR Art. 17 der FFH-RL erstellen die Mitgliedstaaten alle sechs Jahre einen Bericht, der die wichtigsten Ergebnisse dieses Monitoring integriert. Die europaische Kommission bewertet auf der Grundlage dieser Berichte die Fortschritte bei der Verwirklichung der in der FFH-RL genannten Ziele.
Bund und Lander haben sich darauf geeinigt, den Erhaltungszustand der Lebensraume, Tier- und Pflanzenarten in Deutschland über ein Stichprobenverfahren zu ermitteln und zu dokumentieren. Das Monitoring der Insekten-, Pflanzen-, Amphibien und Reptilienarten erfolgt in Bayern an festen Stichprobenflächen, die jetzt turnusmaßig wieder untersucht werden müssen. Die Probeflächen können sowohl innerhalb als auch außerhalb der FFH-Gebieten liegen.
In Ihrem Gemeinde- bzw. Stadtgebiet befindet sich mindestens eine Probefläche einer oder mehrerer der genannten Artengruppen. Diese Probefläche soll im Auftrag des Bayerischen Landesamtes fur Umwelt von April 2021 bis Oktober 2023 begangen und bewertet werden. Die Untersuchungen haben keinerlei Konsequenzen fur die Grundeigentümer und Nutzungsberechtigten und führen auch nicht zu Beeintrachträchtigungen der Flurstücke.
Zuständig für Kartierungen von Lebensraumtypen und Arten des Offenlands ist das Bayerische Landesamt fur Umwelt. Für Wald-Lebensraumtypen und manche Arten ist die Bayerische Landesanstalt für Wald und Forstwirtschaf tzuständig.
Für weitere Auskünfte steht Ihnen Ihre untere Naturschutzbehörde beim zuständigen Landratsamt bzw. bei der kreisfreien Stadt zur Verfugung.
Hans Schaberl
1. Burgermeister