Verbot von Daxenfeuern
der Deutsche Wetterdienst hat dem Landratsamt die Waldbrandindexkarte übersandt. Demnach herrscht in den kommenden drei Tagen hohe, teils sehr hohe Waldbrandgefahr.
Gem. § 3 Abs. 1 der VVB (Verordnung über die Verhütung von Bränden) ist daher ein Anzünden von Daxenfeuern bis zu einer Herabsetzung der amtlichen Gefahrenstufe verboten.