Gemeinde

Verfahren Westerham - Dorferneuerung

Gemeinde Feldkirchen-Westerham, Landkreis RosenheimGz. B3-V 7533

Bekanntmachung

Nach § 5 Abs. 1 Flurbereinigungsgesetz über die geplante Änderung des Verfahrensgebiets im Verfahren Westerham.
Das mit Flurbereinigungsbeschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern vom 14.09.2007 (Nr. PA/7533-1) festgestellte und letztmals mit Beschluss vom 27.10.2015 (Gz. B/B3-7533) geänderte Verfahrensgebiet Westerham soll nach § 8 Abs. 2 des Flurbereinigungsgesetzes - FlurbG- geändert werden. Die geplante Gebietsabgrenzung ist in der 1. Änderungskarte zur Gebietskarte dargestellt. Eine Ausfertigung der Karte zur Ausschaltung liegt vom 25.05.2020 bis zum 08.06.2020 in der Gemeinde zur Einsichtnahme für die Beteiligten aus.

Die Überprüfung des Verfahrensgebietes hat ergeben, dass die auszuschaltenden Flurstücke zur zweckmäßigen Durchführung der Dorferneuerung nicht benötigt werden und die betroffenen Flurstücke von keinen katastertechnischen Maßnahmen der Teilnehmergemeinschaft betroffen sind; die Voraussetzungen des § 1 FlurbG sind insoweit nicht mehr gegeben.
Die Änderung des Verfahrensgebietes wird durch Beschluss des Amtes für Ländliche Entwicklung Oberbayern angeordnet.

Bekanntmachung Änderungs des Verfahrensgebietes

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Ollinger Str. 10 | 83620 Feldkirchen-Westerham
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