Gemeinde

Bekanntmachung des Neuerlasses der Geschäftsordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 den Neuerlass der Geschäftsordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham beschlossen.

Die Geschäftsordnung in der Fassung vom 30.06.2020 ist zur Einsichtsnahme im Rathaus Feldkirchen-Westerham, Ollinger Straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden niedergelegt. Gleichzeitig ist sie auf der gemeindlichen Homepage unter Aktuelles bekanntgemacht und anschließend unter Ortsrecht einsehbar.

Feldkirchen-Westerham, den 10.07.2020

Bekanntmachung des Neuerlasses der Geschäftsordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Ollinger Str. 10 | 83620 Feldkirchen-Westerham
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