Bekanntmachung des Neuerlasses der Geschäftsordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung vom 30.06.2020 den Neuerlass der Geschäftsordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham beschlossen.
Die Geschäftsordnung in der Fassung vom 30.06.2020 ist zur Einsichtsnahme im Rathaus Feldkirchen-Westerham, Ollinger Straße 10, 1. Stock, Zimmer Nr. 1.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden niedergelegt. Gleichzeitig ist sie auf der gemeindlichen Homepage unter Aktuelles bekanntgemacht und anschließend unter Ortsrecht einsehbar.
Feldkirchen-Westerham, den 10.07.2020
Bekanntmachung des Neuerlasses der Geschäftsordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham