Bürger

Steuern & Abgaben

Müllgebühren

Jeweils angegeben: Gebühr/ Monat und Gebühr/Jahr.

Menge

mit/ohne Kompostierung

Gebühr/Monat

Gebühr/Jahr


40 l

ohne Kompostermäßigung

6,00 €

72,00 €

mit Kompostermäßigung

5,40 €

64,80 €

80 l

ohne Kompostermäßigung

9,70 €

116,40 €

mit Kompostermäßigung

8,60 €

103,20 €

120 l

ohne Kompostermäßigung

14,50 €

174,00 €

mit Kompostermäßigung

12,90 €

154,80 €


240 l

ohne Kompostermäßigung

29,00 €

348,00 €

mit Kompostermäßigung

25,80 €

309,60 €

1100 l

Mietcontainer

273,00 €

3.276,00 €

Eigentumsbehälter

63,00 € pro Leerung

70 l Müllsack

5,00 € pro Stück


Die Leerung erfolgt am Donnerstag im 14-tägigen Rhythmus

Feiertagsregel: Bei Feiertagen in der Entleerungswoche vor oder am Entleerungstag erfolgt die Abfuhr einen Tag später.


Grundsteuer

Der bisherige Eigentümer bleibt solange grundsteuerpflichtig, bis das Finanzamt das Objekt auf den neuen Eigentümer fortgeschrieben hat. Das im Laufe des Jahres übergegangene Objekt wird dem neuen Eigentümer zum 01.01. des Folgejahres zugerechnet. Bis zu diesem Zeitpunkt bleibt der bisherige Eigentümer Steuerschuldner.
Bitte beachten Sie, dass nur neue Bescheid versandt werden, wenn sich die Berechnungsgrundlage ändert.

Sachbearbeiterin ist Frau Schnofl (08063/9703-301)

Eigentümerwechsel

Bitte melden Sie den Verkauf Ihres Anwesens schriftlich mit Hilfe unseres Formulares "Eigentümerwechsel". Dieses finden Sie auf unser Homepage oder persönlich im Rathaus.

Hebesätze

Grundsteuer A und B 330%
Gewerbesteuer 380%

Fäkalschlammgebühren

Die Entleerung der Hauskläranlagen erfolgt bedarfsgerecht durch das von der Gemeinde beauftragte Unternehmen. Dies ist derzeit die Firma Huber Linden (Haarstraße 1 in 82623 Linden). Für einen Termin zur Entleerung können Sie sich direkt unter der 08027/417 melden. Der Preis für die Entsorgung beläuft sich auf 89,90 €/m³ netto.

Allgemeine Informationen erteilt Frau Schnofl (08063/9703-301)

Wassergebühren:

Für den Bereich Feldkirchen ist die Gemeindeverwaltung Wasserversorger. Der Preis beläuft sich auf 2,73 e/m³ netto zuzüglich der Grundgebühr für den Wasserzähler. Die Informationen für die anderen Versorgungsgebiete in
Feldkirchen-Westerham finden Sie hier.

Information zur Befüllung und Entleerung von Pools und Schwimmbädern im privaten Bereich

Befüllung von bestehenden Pools und Schwimmbädern:
Im gesamten Gemeindegebiet ist es weiterhin nicht erlaubt, die Pools über den Hydranten zu befüllen. Es gibt daher nur die Möglichkeit der Befüllung über den Hauswasseranschluss. Die Nutzung eines Wasserhahns, dessen Verbrauch über einen Gartenwasserzähler erfasst ist, ist dabei verboten, da ansonsten die kostenpflichtigen Abwassermengen nicht erfasst werden.

Entsorgung von Poolwasser:
Bei Poolwasser handelt es sich grundsätzlich um Abwasser, da es mit fremden Stoffen (z. B. Körperflüssigkeiten, Sonnencreme, Chemikalien, Salz, Biozide, Chlor, usw.) belastet ist.
Dieses Abwasser darf nicht versickert/vergossen werden (§ 54 WHG) und muss zwingend über den Schmutzwasserkanal (nicht Straßengulli/Regenwasserkanal!) entsorgt werden.

Montage-Befüllung (nur bei Neubau mit Folieninstallation):
Die o. g. Montage-Befüllung erfolgt im gesamten Gemeindegebiet ausschließlich über das Wasserwerk Feldkirchen-Westerham, da die Hydranten Gemeindeeigentum sind. Sollte ein Wasserbeschaffungsverband betroffen sein, wird dieser von der Gemeinde informiert.
Zur Terminvereinbarung stellen Sie beim Wasserwerk unter 0170/1034629 eine Anfrage. Im Telefonat werden die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen erklärt und ein Termin für die Pool-Montage vereinbart. Typische kostenpflichtige Leistungen sind:
- Zeitaufwand Techniker (dieser ist während der Arbeiten ununterbrochen anwesend)
- Kosten für Fahrzeuge
- die Menge der Wasserentnahme (und somit auch das abzurechnende Abwasser)
- notwendige Materialien und Werkzeugen

Hundesteuer

Der Steuerpflicht unterliegt grundsätzlich jeder Hund, der mindestens 3 Monate im jeweiligen Kalenderjahr in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gehalten wird. Bei der Aufnahme eines Welpen muss dieser erst angemeldet werden, wenn er über vier Monate alt ist. Die jeweiligen Formulare sind hier auf unserer Homepage oder persönlich im Rathaus erhältlich.

Steuersätze

im Jahr

für den ersten Hund

60,00 €

für jeden weiteren Hund

120,00 €

für sog. Kampfhunde

500,00 €

Weitere Informationen können auf der gemeindlichen Hompage nachgelesen werden. Für direkte Auskünfte steht Ihnen Frau Steinberger/Finanzverwaltung unter 08063/9703-306 zur Verfügung.

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Ollinger Str. 10 | 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon: 08063 / 9703-0 | Fax: 08063 / 9703-198 | E-Mail schreiben
Hilfe | Impressum | Datenschutzerklärung | Karriere

Sorry, this website uses features that your browser doesn’t support. Upgrade to a newer version of Firefox, Chrome, Safari, or Edge and you’ll be all set.