Bürger

Fundbüro Feldkirchen-Westerham

Sie haben einen Gegenstand verloren?

In unserem Fundsachen-Blog können Sie rund um die Uhr nach Ihrem verlorenen Gegen­stand recherchieren. Den Verlust Ihres Gegenstandes können Sie im Rathaus, Zimmer EG 0.13 (Fundbüro) anzeigen.

Sollte der Gegenstand zu einem späteren Zeitpunkt beim Fundbüro abgegeben werden, so werden Sie benachrichtigt.

Sie haben einen Gegenstand gefunden?

Jeder, der einen Gegenstand im Wert von über 10 Euro findet, ist verpflichtet, dem Verlierer oder dem Eigentümer unverzüglich Anzeige zu machen. Ist der Empfangsberechtigte unbekannt, so ist der Fund dem Fundamt bzw. der örtlichen Polizeidienststelle anzuzeigen.

Den Fundgegenstand können Sie im Rathaus, EG 0.13 (Fundbüro) der Gemeinde Feldkirchen-Westerham abgeben, wichtig ist, dass Sie in diesem Fall bei der Fundanzeige möglichst genaue Angaben machen.

Die Aufbewahrungsfrist für Fundsachen beträgt 6 Monate ab Anzeige des Fundes.

Wird die Fundsache vom Verlierer nicht abgeholt, so hat der Finder Anspruch auf Eigentumserwerb. Wird der Fundgegenstand im Fundbüro verwahrt, so wird der Finder nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist benachrichtigt, dass die Fundsache abgeholt werden kann.

Finderlohn:
Der Finder kann vom Verlierer Finderlohn verlangen. Der Finderlohn beträgt bei einem Wert des Fundgegenstandes bis 500 EUR 5 %, für den Mehrwert, also ab einem Wert von 500 EUR, 3 % dieses Wertes. Beim Finderlohn handelt es sich um einen privatrechtlichen Anspruch gegen den Verlierer.

Erforderliche Unterlagen bei der Abholung von Fundsachen:
Beim Abholen einer Fundsache bitten wir Sie, Ihren Personalausweis oder Reisepass mitzubringen. Können Sie die Fundsache nicht selbst abholen, hat Ihr Vertreter eine Vollmacht vorzulegen. Minderjährige benötigen eine schriftliche Vollmacht eines Erziehungsberechtigten.

Vollmacht

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Ollinger Str. 10 | 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon: 08063 / 9703-0 | Fax: 08063 / 9703-198 | E-Mail schreiben
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