Kinderbetreuungen in Tagespflege (Tagesmütter/Tagesväter)
Kindertagespflege ist ein familienergänzendes Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungsangebot durch geeignete Tagesmütter. Kinder ab dem vollendeten 1. bis zum vollendeten 3. Lebensjahr haben seit dem 01.08.2013 einen Rechtsanspruch auf eine frühkindliche Förderung in Kindertagespflege als Alternative zu einer Kinderkrippe (§ 24 SGB VIII). Kindern ab drei Jahren steht das Angebot ergänzend im Anschluss an den Kindergarten oder die Schule bis zum Alter von 14 Jahren offen.
Tagesmütter gehen für einen bestimmten Zeitraum mit Eltern eine Erziehungspartnerschaft ein und fördern Kinder entsprechend ihrem Entwicklungsstand und ihren Bedürfnissen. Aus diesem Grunde kann auch erst ab einer wöchentlichen Betreuungszeit von regelmäßig mindestens 10 Stunden pro Kind von Kindertagespflege ausgegangen werden. Tagespflege ist daher nicht mit der gelegentlichen, stundenweisen Fremdbetreuung durch einen Babysitter oder gemeinschaftlichen kurzfristigen Betreuung in einer Spielgruppe gleichzusetzen.
Zuständig für die Erstberatung und Vermittlung geeigneter Tagespflegepersonen und pädagogischer Beratung der Kindertagespflege, Erteilung der Pflegeerlaubnis ist das Landratsamt Rosenheim - Kreisjugendamt.
Unsere Ansprechpartnerin für den Gemeindebereich Feldkirchen-Westerham ist:
Doris Maurer
+49 8031 392-2472
+49 8031 39292472
doris.maurer@lra-rosenheim.de
Eltern können sich aber auch direkt mit den Tagesmüttern in Verbindung setzen!
Derzeit sind folgende Tagesmütter für Kinder aus dem Gemeindebereich Feldkirchen-Westerham tätig:
- König Marion, die.marion.koenig@web.de, Mo – Do von 07:00 Uhr bis 15:00 Uhr
- Sedlmair Bettina, sedlmair-bettina@online.de, Mo - Mi von Bedarf bis 13:00 Uhr, Do von Bedarf - 14:00 Uhr