Anmeldung Kindertagesstätten
für das KiTa-Jahr 2023/2024
Gut betreut in Feldkirchen-Westerham - das sind unsere kleinsten Gemeindebürgerinnen und –bürger! Verteilt auf das gesamte Gemeindegebiet finden Sie eine Vielzahl an Kinderbetreuungseinrichtungen.
Damit Sie Ihr Kind im kommenden Betreuungsjahr 2023/2024 für einen Betreuungsplatz anmelden können, nutzen Sie bitte ausschließlich unser zentrales, familienfreundliches und transparentes Online-Verfahren.
Damit möchte die Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ihnen den Weg zur optimalen und bedarfsgerechten Kinderbetreuung erleichtern. Das Online-Verfahren bietet Ihnen einen Überblick über die gesamten Kindertageseinrichtungen der Gemeinde– für Kinderkrippen, Kindergärten und die Mittagsbetreuung in Höhenrain. Ab dem 16.01.2023 können Sie Ihr Kind bequem von zu Hause aus digital anmelden. Ganz ohne Zeitdruck ist dies bis einschließlich 28.02.2023 möglich.
Bitte beachten: Dieses Anmelde-Verfahren richtet sich an Eltern
- deren Kind noch keine Kinderbetreuungseinrichtung besucht
- deren Kind von der Krippe in den Kindergarten wechselt, wenn dies nicht innerhalb der Betreuungseinrichtung geschieht
Schritt-für-Schritt erklärt
Schritt 1:
- Besuchen Sie am Tag der offenen Tür Ihre wohnortnahe Wunscheinrichtungen und machen Sie sich einen umfassenden Eindruck vor Ort. Die Termine finden Sie hier (PDF Datei).
Schritt 2:
- Als erstes benötigen Sie ein Bayern ID Konto (Bürgerkonto). Klicken Sie hier (Bürgerserviceportal) und registrieren Sie sich (oben rechts bei „Hier Anmelden“).
Wenn Sie Hilfe bei der Registrierung oder Anmeldung im Bürgerserviceportal (Bayern ID) benötigen, klicken Sie unten auf die Anleitung oder senden Sie eine E-Mail an bayernid@digitales-bayern.de.
PDF Datei: Tag der offenen Tür 23 / 24
Schritt 3:
- Klicken Sie auf folgenden Link, um zur Kitaplatz-Anmeldung zu gelangen: zur KiTaplatz-Bedarfsanmeldung. Anmeldung Kita-Platz
Schritt 4:
- Legen Sie die Reihenfolge Ihrer Wunscheinrichtungen fest und geben Sie alle notwendigen Daten ein. Bitte beachten Sie auch, dass wir die Plätze wohnortnah vergeben. Sie müssen mindestens 2 Einrichtungen favorisieren. Sollten Sie weniger als zwei Einrichtungen auswählen, werden Sie Ihre Bedarfsanmeldung nicht absenden können, da die Schaltfläche „Zur Bedarfsanmeldung“ nicht erscheint.
- Bitte beachten Sie, dass eine Bedarfsanmeldung innerhalb des Kita-Piloten nur in EINER Gemeinde gleichzeitig erfolgen kann. Sollte Ihr Datensatz bereits im System einer anderen Gemeinde existieren, ist es nicht möglich eine weitere Bedarfsanmeldung abzuschicken. Hierfür müssen zunächst die bereits existierenden Daten archiviert werden. Ob Sie Ihr Kind in einer anderen Kommune angemeldet haben, erkennen Sie an der Fehlermeldung „Ihr Datensatz existiert bereits“. Um Ihre Anmeldung zu archivieren, informieren Sie Ihre Herkunftsgemeinde.
- Nach Versand des Antragsformulars erhalten Sie eine elektronische Bestätigung in Ihrem Bürgerkonto E-Mail-Postfach.
Schritt 5:
- Ist der Anmeldezeitraum verstrichen, geht es mit der internen Planung los. Es wird versucht, den Wünschen der Eltern im Rahmen der Vergabekriterien gerecht zu werden.
- Die Zusagen/Absagen werden voraussichtlich im April des jeweiligen Jahres verschickt. Die Annahme des Betreuungsplatzes erfolgt ebenfalls über das Portal. Sie haben dann 14 Tage Zeit, den Platz über das Portal anzunehmen. Sollten Sie sich in dieser Zeit nicht zurückmelden, wird der Kitaplatz anderweitig vergeben und Sie verwirken Ihren Rechtsanspruch
Bitte beachten Sie: Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Die Anmeldefrist für das Kita-Jahr endet im Frühjahr des jeweiligen Jahres.
Geöffnet ist das Portal auch nach dem offiziellen Anmeldezeitraum.
Eltern haben also jederzeit die Möglichkeit, diesen Service zu nutzen. Nachträglich eingehende Anmeldungen werden jedoch nachrangig behandelt.
FAQ – Fragen und Antworten
zur Anmeldung Kinderbetreuung

Registrierungsprozess
Warum erfolgt die Anmeldung ab sofort nur noch online?
Um Ihnen als Eltern Sicherheit und Transparenz bei der Vergabe der Kitaplätze zu gewährleisten, ist es notwendig, dass Sie Ihren Bedarf online anmelden. Sie haben eine Antwortgarantie zu einem zugesicherten Datum und können Ihre organisatorischen Familienabläufe sicher und bequem planen.
Aufbewahrung der Anmeldedaten
Bitte beachten Sie, dass Sie die Benachrichtigungen über die Zuteilung eines Kitaplatzes im Postkorb des Bürgerserviceportals finden. Bewahren Sie deshalb Ihren Benutzernamen und Ihr Passwort sicher auf. Sollten Sie das Passwort dennoch vergessen, können Sie über den Service des Bürgerserviceportals entsprechend ein Neues anfordern.
Betreuungsangebot
Welche Betreuungsformen werden angeboten?
- Kinderkrippe –Kinderbetreuungen für Kleinkinder und Säuglinge unter drei Jahren
- Kindergarten – Eine Betreuungseinrichtung für Kinder ab drei Jahren bis zur Einschulung
- Integrativer Kindergarten – Gemischte Betreuung mit unterschiedlichem Förderbedarf für Kinder im Alter von 2 bzw. 3 Jahren bis zur Einschulung
- Mittagsbetreuung – Nachschulische Betreuung für Grundschulkinder in Höhenrain
Ab dem ersten Lebensjahr des Kindes haben Sie bis zur Einschulung einen gesetzlichen Anspruch auf einen Betreuungsplatz. Die Gemeinde hat nach der erfolgreichen Bedarfsanmeldung gemäß den gesetzlichen Vorgaben entsprechend Zeit, Ihnen einen Platz zur Verfügung zu stellen. Die Kitaplatz-Bedarfsanmeldung erstreckt sich über einen definierten, festen Zeitraum stets für das kommende Kita-Jahr ab September beziehungsweise auch unterjährig.
Das Kita-Jahr startet stets zum September eines Jahres. Zum 01.09. werden die meisten Plätze gemäß den Vergabekriterien vergeben. Im Krippenbereich werden die Aufnahmen gestaffelt. (Eingewöhnungen von September bis spätestens Januar des Folgejahres). Spätere Aufnahme-Wünsche seitens der Eltern werden nach Verfügbarkeit der Plätze berücksichtigt.
Die Anmeldefrist für das Kita-Jahr 2023/24 beginnt ab 16.01.23 und endet zum 28.02.23.
Es ist wichtig, dass Sie sich für mindestens 2 bis 3 Einrichtungen anmelden. Es ist nicht möglich, sich für weniger als zwei Einrichtungen anzumelden. Da die Einrichtungen für eine gesunde Entwicklung Ihres Kindes auch pädagogische Aspekte beachten, wie bspw. Altersmischung in einer Gruppe, werden die verfügbaren Plätze entsprechend vergeben. Bitte beachten Sie, dass eine nachträgliche Priorisierung nach Absenden der Bedarfsanmeldung nur über die Kommune unter Angabe von wichtigen Gründen möglich ist.
Sie haben durch die Priorisierung die Möglichkeit, Ihre Wünsche zu äußern. Es wird versucht, diese bei der Vergabe zu berücksichtigen. Jedoch kann es dazu kommen, dass Ihnen ein vergleichbarer und zumutbarer Platz angeboten wird; dies ist zulässig. Deshalb ist wichtig, dass Sie sich bei der Bedarfsanmeldung für mehrere Kitas aussprechen, um Ihren Wünschen bei der Platzvergabe möglichst nachkommen zu können.
Die Bedarfsanmeldung ist keine Reservierung des Platzes.
Für jedes Kind ist eine separate Anmeldung erforderlich. Gemäß den Vergabekriterien wird eine Geschwisteranmeldung entsprechend berücksichtigt, um Ihnen die Familienorganisation zu erleichtern.
Sollten Sie aus unterschiedlichen Gründen keinen Bedarf mehr zum neuen Kita-Jahr benötigen oder sich ihr Wohnsitz nicht mehr in Feldkirchen-Westerham befindet, wenden Sie sich bitte per mail an den Ansprechpartner der Kommune (kinderbetreuung@feldkirchen-westerham.de). Bitte beachten Sie, dass Sie gemäß BayKiBiG Art. 26a (Mitteilungspflichten) dazu verpflichtet sind, Änderungen bzgl. der personenbezogenen Daten unmittelbar mitzuteilen.
Es kann pro Kind nur eine Bedarfsanmeldung gestellt werden. Diese kann aus Datenschutzgründen nach Absenden nicht noch einmal geändert werden. Falls Sie die Bedarfsanmeldung ändern möchten muss diese durch die Gemeinde Feldkirchen-Westerham archiviert werden. Nach der Archivierung können Sie eine neue Bedarfsanmeldung stellen. Bitte wenden Sie sich für eine Archivierung direkt an die E-Mail-Adresse kinderbetreuung@feldkirchen-westerham.de.
Nachdem Sie eine Anmeldebestätigung in Ihrem Online-Postfach im Bürgerserviceportal empfangen haben, müssen Sie warten, bis Sie eine Zusage über das Portal erhalten. Dann haben Sie 14 Tage Zeit, um über das Portal zu bestätigen, dass Sie den Platz annehmen. Sollten Sie den Betreuungsplatz ablehnen oder nicht in der Platzzusage erhaltenen Terminfrist bestätigen, müssen Sie Ihren Bedarf für das neue Kita-Jahr erneut melden. Bitte beachten Sie, dass Ihr gesetzlicher Rechtsanspruch entfällt, wenn Sie einen vergleichbaren angebotenen Platz absagen.
Um für die Einrichtungen eine Planungssicherheit für das kommende Kita-Jahr zu gewährleisten, ist eine verbindliche Bestätigung der Annahme des Platzes wichtig. Anschließend erhalten Sie dann die Unterlagen zur Vertragsunterzeichnung bzw. einen Bescheid direkt von der Einrichtung oder deren Träger. Sollten Sie den angebotenen Platz ablehnen, kann dies zum Verlust des Rechtsanspruches führen.
Eine Kitaplatz-Bedarfsanmeldung ist nicht verbindlich. Bei Bedarf können Sie Ihre Vormerkung jederzeit zurückziehen. Erst mit Ihrer Bestätigung der Platzannahme und der Vertragsunterzeichnung bzw. Bescheiderstellung tritt die Verbindlichkeit in Kraft. Wir bitten Sie um umgehende schriftliche Mitteilung, falls Sie keinen Bedarf mehr an einem Platz haben, oder sich das Aufnahmedatum verschiebt. Bei Rücknahme der Bedarfsanmeldung bitten wir Sie, das Sachgebiet der Gemeinde zu benachrichtigen, um die optimale Platzvergabe für alle zu gewährleisten (E-Mail: kinderbetreuung@feldkirchen-westerham.de).
Sollte sich Ihr Hauptwohnsitz noch nicht in Feldkirchen-Westerham befinden, können Sie den Bedarf anmelden, sofern Sie bis zum Start des Kita-Jahres in Feldkirchen-Westerham mit Hauptwohnsitz gemeldet sind. Wir weisen Sie darauf hin, dass hierzu ein Nachweis notwendig ist. Sollten wir genügend Plätze im Gemeindegebiet zur Verfügung haben, können wir auch Kinder aus anderen Gemeinde aufnehmen. Darüber entscheidet die Kommune.
Es werden soziale Kriterien wie besondere Notlagen von Familien, Vorschulkinder, Alleinerziehend, Berufstätigkeit und soziale Integration der Betreuung berücksichtigt. Geschwisterkinder werden aufgrund der organisatorischen Vereinfachung für Familien eine vorrangige Platzvergabe in der Einrichtung bekommen, welche das Geschwisterkind bereits besucht.
Datenschutz
Was passiert mit meinen Daten? Sind diese sicher?
Die von Ihnen erfassten Daten werden im Rahmen des Kitaplatz-Bedarfsanmeldeprozesses ausschließlich im eigenen Rechenzentrum der AKDB gespeichert. Dieses ist vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert worden. Nach Zuteilung eines Betreuungsplatzes werden die Daten ggf. in Kita-Verwaltungsverfahren zur Weiterbearbeitung gespeichert (gemäß der Grundsätze der DSGVO), wofür dann die jeweilige Einrichtung (oder der Träger) verantwortlich ist.
Wann werden die Daten gelöscht?
Personenbezogene Daten werden immer dann gelöscht, wenn diese für die Erfüllung der Aufgaben nicht mehr erforderlich sind. Dabei müssen durch den Betreiber die gesetzlichen Aufbewahrungspflichten beachtet werden (Revisionssicherheit).
Sie benötigen weitere Unterstützung? Wir helfen Ihnen gerne weiter:
Gerne dürfen Sie uns telefonisch kontaktieren. (Dienstag bis Freitag 8:00-12:00 Uhr)
Oder Sie schicken uns eine ausführliche E-Mail mit Ihrem Anliegen und fügen ggf. Screenshots hinzu, damit wir Ihnen bestmöglich helfen können.
+49 8063 9703-303
kinderbetreuung@feldkirchen-westerham.de