Wohnquartier Flüchtlingsunterbringung
Was ist geplant und wie wirkt die Kommune mit?
Der Landkreis Rosenheim ist als unterstes Staatsorgan unmittelbar für die Unterbringung von Asylsuchenden verantwortlich. Im Rahmen der Suche nach Unterkünften plant der Landkreis in Kooperation mit dem Grundstückseigentümer an der Walter-Gessner-Straße 1 ein Wohnquartier für Geflüchtete für maximal 160 Personen. Bürgermeister und Gemeinde werden in den Planungsprozess erst eingebunden, wenn die Verträge zwischen Grundstückseigentümer und Landkreis fix sind um Einflussnahmen auszuschließen. Diese Vorgehenswiese ist laut Landrat Otto Lederer nötig, um den dringend benötigten Wohnraum schaffen zu können.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat deshalb erst mit der Einreichung des Bauantrages von den Plänen des Landkreises erfahren. Im Rahmen des Bauantrages wird die Gemeinde innerhalb der gesetzlichen Frist um eine Stellungnahme und um das sog. „gemeindliche Einvernehmen“ gebeten. Damit die Bürgerschaft bereits vor diesen Entscheidungen eingebunden ist, hat die Gemeinde kurzfristig eine Informationsveranstaltung für den 19.04.2024 organisiert.
Welche Informationen gab es an dem Abend?
Am 19. April 2024 fand in der Turnhalle des Kultur- und Sportzentrums in Feldkirchen-Westerham eine Informationsveranstaltung in Kooperation mit dem Landratsamt Rosenheim statt. Die Veranstaltung wurde organisiert, um die Bürgerinnen und Bürger über die geplante Errichtung eines Wohnquartiers für Geflüchtete im Gewerbegebiet Westerham zu informieren.
Die Beauftragte des Landratsamts und Landrat Otto Lederer nahmen an diesem Abend teil und gaben einen detaillierten Einblick in die Planungen und Hintergründe des Projekts. Trotzdem die örtliche Gemeindeverwaltung keinen Einfluss auf die Planungen des Landratsamtes hat, war es Bürgermeister Johannes Zistl ein besonderes Anliegen, die Veranstaltung zu organisieren und die Bürgerinnen und Bürger persönlich einzuladen. Die Meinung und das Verständnis der Bevölkerung für dieses Projekt wurden als von großer Bedeutung erachtet.
Die Informationsveranstaltung stieß auf positive Resonanz. Sowohl Frau Scheurl, Abteilungsleiterin im Landratsamt, Landrat Otto Lederer als auch Bürgermeister Johannes Zistl erhielten viel Lob für ihre Offenheit und ihr Engagement in dieser Angelegenheit. Die Veranstaltung bot den Teilnehmern die Gelegenheit, ihre Fragen und Bedenken direkt an die Verantwortlichen zu stellen und aus erster Hand informiert zu werden.
Die Bedeutung und die möglichen Auswirkungen eines solchen Projekts auf die lokale Gemeinschaft wurden während der Veranstaltung umfassend diskutiert. Die Informationsveranstaltung diente dazu, die Bürgerschaft vollständig zu informieren und eine Plattform zu bieten, um Fragen und Sorgen auszuräumen.
Insgesamt war die Veranstaltung ein wichtiger Schritt, um Transparenz zu schaffen und die Bürgerinnen und Bürger in den Planungsprozess einzubeziehen. Es bleibt abzuwarten, wie das Projekt weiter voranschreitet und welche weiteren Schritte seitens der Gemeinde und des Landratsamtes unternommen werden.
Hier finden Sie die Präsentation der Informationsveranstaltung zum Download:
Was hat die Kommune veranlasst um an einer Umplanung mitwirken zu können?
Nach sorgfältiger Prüfung und Abwägung der Sachlage hat die Gemeinde beschlossen, ihr gemeindliches Einvernehmen zu diesem Vorhaben nicht zu erteilen. Dies geschieht aufgrund der Einschätzung, dass die Dimension der geplanten Anlage als unverhältnismäßig groß erscheint und die Lage im Gewerbegebiet als unpassend angesehen wird. So wurde der Bauantrag am 23.04.2024 im Bauausschuss abgelehnt.
Des Weiteren steht das geplante Wohnquartier planungsrechtlich im Widerspruch zu den angestrebten Gemeindeentwicklungszielen an dieser Stelle. Die Überplanung der Flurnummer 2578 sowie der Ausbau der Aiblinger Straße sind bereits fest in den Planungen der Gemeinde verankert. Um diese Planungsabsichten zu sichern, wurde eine Veränderungssperre erlassen.
Die Beratungen im Gemeinderat bezüglich der Unterbringung von Geflüchteten werden fortgesetzt.
In der Gemeinderatssitzung vom 30.04.2024 wurde zudem eine Veränderungssperre für den bisherigen Geltungsbereich und der Erweiterungsfläche auf der Flur-Nr. 2578 der Gemarkung Vagen erlassen, um Flächen für produzierendes Gewerbe vorzuhalten bzw. neu zu schaffen.
Weiter wurde ein Beschluss zur Änderung bzw. Erweiterung des Bebauungsplanes Nr. 64 „GE Weidach III“ gefasst.
Wie geht es jetzt weiter?
Alle nötigen Unterlagen wurden ablehnend an das Landratsamt weitergeleitet. Wir erwarten nun die rechtliche Beurteilung seitens des Landratsamtes, voraussichtlich noch im ersten Halbjahr 2024.
Sollte die geplante Unterkunft jedoch nicht wie geplant realisiert werden, sind wir darauf vorbereitet, nach Information der Anlieger geeignete Standorte für kleinere Einheiten zu melden. Wir möchten sicherstellen, dass diese Standorte sorgfältig ausgewählt werden und im Einklang mit den Wünschen und Bedürfnissen der Gemeinschaft stehen.
06/24
Neue Entwicklungen zur Errichtung einer Unterkunft für Geflüchtete in Feldkirchen-Westerham
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat sich in einem fristgerecht zurückgesandten Anhörungsbogen des Landratsamtes zur geplanten Flüchtlingsunterkunft in Westerham geäußert. Der Anhörungsbogen ging am 13. Juni 2024 zurück an das Landratsamt. Nach intensiver rechtlicher Beratung hat die Gemeinde darin erneut ihre Bereitschaft zur Aufnahme von Geflüchteten versichert, jedoch unter bestimmten Bedingungen:
Verteilung auf mehrere Standorte: Die Gemeinde präferiert die Unterbringung in kleineren Einheiten an verschiedenen Standorten, um eine bessere Integration und Betreuung der Geflüchteten zu gewährleisten.
Berücksichtigung des Ausbaus der Aiblinger Straße: Der geplante Ausbau dieser Straße muss weiterhin möglich sein und darf nicht durch die Errichtung der Unterkunft behindert werden.
Ungeeignete Fläche: Die für die Unterkunft vorgesehene Fläche im Gewerbegebiet ist nach Ansicht der Gemeinde ungeeignet, da diese dringend für Gewerbetreibende benötigt wird.
Befristung der Genehmigung: Aus rechtlicher Sicht ist es entscheidend, dass die Genehmigung der Unterkunft auf eine deutlich kürzere Dauer als die geplanten 10 Jahre befristet wird.
Reaktion des Landratsamtes
Bereits zwei Wochen nach dem Versand der Anhörung ist am 25. Juni 2024 die erteilte Baugenehmigung des Landratsamtes, in der ursprünglich beantragten Form, bei der Gemeinde eingegangen. Diese Genehmigung wird nun durch den Rechtsbeistand der Gemeinde überprüft. Im Anschluss daran wird entschieden, ob ein weiterer Klageweg bestritten wird.
Weitere Strategie der Kommune
Die weiteren Schritte der Gemeinde hängen vom Ergebnis der rechtlichen Prüfung ab, die innerhalb einer Frist bis zum 25.07.2024 erfolgen soll. Wie bereits durch einen Gemeinderatsbeschluss vorbehalten, wird die Möglichkeit in Betracht gezogen, anwaltliche Hilfe gegen die Entscheidung des Landratsamtes in Anspruch zu nehmen.
Die Bürgerschaft wird weiterhin über alle Entwicklungen und Entscheidungen auf der Homepage der Gemeinde informiert.
07/24
Baugenehmigung durch LRA erteilt – Gemeinde reicht Klage bezüglich der Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende ein.
Am 25. Juni 2024 hat das Landratsamt Rosenheim die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende analog der ursprünglichen Planung erteilt.
Gewünschte Umplanungen gemäß der Einwände der Kommune sind nicht erkennbar. Die Nutzung ist befristet auf eine Dauer von 11 Jahren.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ist sich weiterhin seiner Verantwortung für die Geflüchteten bewusst und ist bereit Geflüchtete aufzunehmen.
Gleichzeitig sind wir und unser Rechtsbeistand der Auffassung, dass es ist mindestens fraglich ist, ob eine Befristung auf einen derart langen Zeitraum wirklich noch erforderlich und verhältnismäßig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist. Die Gemeinde ist nach eigener Auffassung in Ihrer Planungshoheit zu stark eingeschränkt und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers kann hier im Baurecht keine Berücksichtigung finden.
Deshalb wurde am 11.07.2024 beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Baugenehmigung aufgrund der langen Nutzungszeit eingereicht. Dies wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 mitgeteilt.
Weitere Aspekte der Baugenehmigung, wie die Anzahl der untergebrachten Geflüchteten oder die Überschreitung der Baugrenzen, werden nicht Teil der Klage sein, da hier keine Aussicht auf Erfolg besteht. Auch die Abtretung eines Grundstücksteils für den Ausbau der Aiblinger Straße kann nicht angefochten werden, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen.
Es besteht eine Aussicht auf Erfolg der Klage, bei einem relativ geringen finanziellen Risiko für die Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger über den Fortschritt des Verfahrens auf dem Laufenden halten.
10/24
Während die Gemeinde Feldkirchen-Westerham auf den Verhandlungstermin der Klage vom 11.07.2024 wartet, haben auf dem Grundstück am 15.10.2024 Erdarbeiten begonnen.
Da die Baugenehmigung, insbesondere im Hinblick auf die aus Sicht der Kommune zu lange Nutzungsdauer von 11 Jahren bisher gerichtlich nicht überprüft wurde, reicht die Gemeinde als logische Folge des Baubeginns einen Eilantrag nach §80 Abs. 5 VwGO (vorläufiger Rechtsschutz) bei Gericht ein. Das Gericht muss nun kurzfristig innerhalb der nächsten Tage und Wochen entscheiden, ob die Baumaßnahmen bis zum Verhandlungsergebnis fortgesetzt werden dürfen oder nicht. Dieses Vorgehen wurde dem Investor und dem Landratsamt im Vorfeld bereits angekündigt.
Wir werden die Bürgerinnen und Bürger über den Fortschritt des Verfahrens weiterhin auf dem Laufenden halten.