Geplante Unterkunft für Geflüchtete Westerham
Während die Gemeinde Feldkirchen-Westerham auf den Verhandlungstermin der Klage vom 11.07.2024 wartet, haben auf dem Grundstück am 15.10.2024 Erdarbeiten begonnen.
Da die Baugenehmigung, insbesondere im Hinblick auf die aus Sicht der Kommune zu lange Nutzungsdauer von 11 Jahren bisher gerichtlich nicht überprüft wurde, reicht die Gemeinde als logische Folge des Baubeginns einen Eilantrag nach §80 Abs. 5 VwGO (vorläufiger Rechtsschutz) bei Gericht ein. Das Gericht muss nun kurzfristig innerhalb der nächsten Tage und Wochen entscheiden, ob die Baumaßnahmen bis zum Verhandlungsergebnis fortgesetzt werden dürfen oder nicht. Dieses Vorgehen wurde dem Investor und dem Landratsamt im Vorfeld bereits angekündigt.
Wir werden die Bürgerinnen und Bürger über den Fortschritt des Verfahrens weiterhin auf dem Laufenden halten.