BayKiBiG-Reform ab 2027: Gemeinde hält Kita-Beiträge stabil
Verlässliche Betreuung braucht verlässliche Finanzierung - Wegfall des staatlichen Beitragszuschusses wird für Kindergartenfamilien spürbar
Der Gemeinderat Feldkirchen-Westerham hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2026 die Weichen für die Kita-Gebühren ab 2027 gestellt. Trotz der angespannten Haushaltslage werden die Grundgebühren für Kindergarten und Kinderkrippe von Seiten der Gemeinde nicht erhöht. Die seit September 2026 geltenden Gebühren bleiben auch im Betreuungsjahr 2027/2028 unverändert. Auf die ursprünglich vorgesehene weitere Erhöhung zum 1. September 2027 wird verzichtet.
Für Eltern von Kindergartenkindern wird die Betreuung ab Januar 2027 dennoch spürbar teurer. Grund dafür ist die Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes (BayKiBiG): Der bisherige staatliche Beitragszuschuss von 100 Euro monatlich je Kindergartenkind entfällt ab dem 1. Januar 2027 als gesonderte Förderkomponente. Dieser Betrag wurde bislang unmittelbar vom Kindergartenbeitrag abgezogen und reduzierte damit den monatlichen Zahlbetrag der Eltern.
Die dafür eingesetzten staatlichen Mittel bleiben nach Angaben des Freistaats zwar insgesamt im System der Kindertagesbetreuung und fließen künftig in die neu strukturierte Förderung der Einrichtungen. Für die Familien entfällt jedoch die bisher unmittelbar sichtbare Entlastung um 100 Euro monatlich.
Gemeinde kann staatlichen Zuschuss nicht aus eigenen Mitteln ersetzen
Dem Gemeinderat ist bewusst, dass die Mehrbelastung insbesondere für Familien mit Kindergartenkindern erheblich ist. Angesichts der finanziellen Situation der Gemeinde ist es jedoch nicht möglich, den wegfallenden staatlichen Zuschuss künftig aus kommunalen Mitteln zu übernehmen.
Die Kinderbetreuung gehört bereits heute zu den größten Ausgabenbereichen des Gemeindehaushalts. Im Jahr 2025 verblieb nach Abzug aller Einnahmen eine Belastung des gemeindlichen Haushalts von rund 4,13 Millionen Euro. Das entspricht mehr als 8.000 Euro pro betreutem Kind und Jahr, die aus allgemeinen Haushaltsmitteln finanziert werden.
Hinzu kommt die insgesamt sehr angespannte Haushaltslage der Gemeinde infolge der erheblich zurückgegangenen Gewerbesteuereinnahmen. Gleichzeitig besteht bei der Finanzierung der Kindertagesbetreuung seit Jahren eine erhebliche strukturelle Belastung für die Kommunen.
Für die Gemeinde steht deshalb im Mittelpunkt, das hohe Niveau der Kinderbetreuung in Feldkirchen-Westerham auch unter diesen schwierigen Rahmenbedingungen aufrechtzuerhalten: eine gute Betreuungsqualität, ein guter Personalschlüssel und ein verlässliches Platzangebot für die Familien. Diese Qualität dauerhaft sicherzustellen, wird auch in den kommenden Jahren erhebliche finanzielle Anstrengungen erfordern.
Kommunale Gebühren sind im regionalen Vergleich moderat
Trotz des hohen kommunalen Zuschussbedarfs bewegen sich die Elternbeiträge in Feldkirchen-Westerham im Vergleich mit den umliegenden Gemeinden weiterhin im Mittelfeld.
Der Gemeinderat hat sich vor diesem Hintergrund bewusst gegen eine zusätzliche kommunale Erhöhung der Grundgebühren für das Betreuungsjahr 2027/2028 entschieden. Die ursprünglich vorgesehene Erhöhung zum September 2027 wird ausgesetzt. Damit soll in einer ohnehin von steigenden Kosten geprägten Situation zumindest auf eine zusätzliche Belastung von Seiten der Gemeinde verzichtet werden.
Eine dauerhafte Garantie gleichbleibender Gebühren ist damit allerdings nicht verbunden. Förderung, Kosten und Gebühren müssen regelmäßig gemeinsam betrachtet werden. Wenn die heutige Betreuungsqualität, der gute Personalschlüssel und das verlässliche Platzangebot erhalten werden sollen, können weitere Anpassungen in den kommenden Jahren angesichts der Kostenentwicklung nicht ausgeschlossen werden.
Auch Familien mit Krippenkindern von staatlichen Änderungen betroffen
Die Veränderungen bei den staatlichen Familienleistungen betreffen nicht nur Kindergartenfamilien. Bereits für Kinder, die ab dem 1. Januar 2025 geboren wurden, sind das bisherige Bayerische Krippengeld und das Bayerische Familiengeld nicht mehr vorgesehen.
Anders als beim Beitragszuschuss für Kindergartenkinder wurden diese Leistungen unmittelbar vom Freistaat an die Familien gewährt, weshalb hier der Druck auf die Gemeinden, wegfallende Förderungen aus dem Haushalt zu kompensieren, erst gar nicht gegeben war. Aus Sicht der Gemeinde ist deshalb wichtig, die Belastung von Familien mit Krippen- und Kindergartenkindern gemeinsam im Blick zu behalten.
Elternvertretungen frühzeitig einbezogen
Vor der Entscheidung des Gemeinderats wurden auch die Elternvertretungen und die Leitungen der Kindertageseinrichtungen einbezogen. Bei einem eigenen Informations- und Austauschtermin am 15. Oktober wurden die Veränderungen bei der staatlichen Finanzierung, die finanzielle Situation der Kinderbetreuung und die möglichen Auswirkungen auf die Eltern erläutert und diskutiert.
Aus diesem Austausch kam unter anderem die Anregung, eine Entlastung nicht allein auf Eltern von Kindergartenkindern zu konzentrieren, sondern auch die Situation der Krippenfamilien zu berücksichtigen. Der Vorschlag, die bereits vorgesehene Gebührenerhöhung zum September 2027 für Krippen und Kindergärten nochmals zu überprüfen, floss anschließend in die Beratung des Gemeinderats ein.
Mit dem Beschluss, diese Erhöhung auszusetzen, hat der Gemeinderat diese Anregung aufgegriffen und entschieden, die Eltern nicht zusätzlich zu belasten. Die Gebühren bleiben so bis zum Ende des Betreuungsjahrs 2027/2028 stabil.
Qualität und Verlässlichkeit sollen erhalten bleiben
Kinderkrippen und Kindergärten sind weit mehr als reine Betreuungsangebote. Sie erfüllen einen wichtigen Bildungsauftrag und ermöglichen zugleich vielen Eltern überhaupt erst die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.
Das Ziel der Gemeinde bleibt deshalb klar: Feldkirchen-Westerham soll auch künftig eine qualitativ hochwertige und verlässliche Kinderbetreuung bieten. Gleichzeitig muss deren Finanzierung dauerhaft tragfähig bleiben.
Die Gemeinde wird deshalb die tatsächliche Entwicklung der staatlichen Förderung, der Betriebskosten und der Elternbeiträge weiterhin genau beobachten und auf Grundlage der tatsächlichen Zahlen regelmäßig neu bewerten.
Bürgermeister Johannes Zistl dazu:
„Mir ist bewusst, dass 100 Euro im Monat für Familien viel Geld sind. Deshalb haben wir intensiv nach einer verantwortbaren Lösung gesucht. Die Gemeinde erhöht ihre Kita-Gebühren nicht und verzichtet zusätzlich auf die bereits vorgesehene Erhöhung zum September 2027. Den Wegfall einer staatlichen Leistung können wir angesichts unserer Haushaltslage und eines jährlichen Defizits von mehr als vier Millionen Euro aber nicht vollständig aus kommunalen Mitteln auffangen. Entscheidend ist für uns, dass wir den Familien auch künftig eine gute, verlässliche Betreuung und für jedes Kind einen Platz anbieten können.“