Neue Hundesteuersatzung ab 2027: Gemeinderat beschließt Anpassung
Der Gemeinderat Feldkirchen-Westerham hat in seiner Sitzung am 27. Oktober 2026 eine Neufassung der Hundesteuersatzung beschlossen. Sie tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Mit der Neufassung werden die bisherigen Regelungen aktualisiert und die Steuersätze angepasst.
Anpassung an gestiegene Kosten
Mit der Anpassung reagiert die Gemeinde unter anderem auf die Kosten, die im Zusammenhang mit der Hundehaltung im Gemeindegebiet entstehen. Für das Jahr 2025 wurden einschließlich eines pauschalen Verwaltungsaufschlags Gesamtkosten von rund 67.000 Euro ermittelt. Dem standen Hundesteuereinnahmen von rund 44.100 Euro gegenüber. Die Einnahmen deckten damit knapp zwei Drittel der errechneten Kosten.
Mit den neuen Steuersätzen werden künftig Einnahmen von rund 62.900 Euro erwartet. Die Gemeinde nähert damit die Einnahmen stärker an die tatsächlichen Aufwendungen an. Eine vollständige Kostendeckung ist weiterhin nicht gegeben.
Derzeit sind im Gemeindegebiet 635 Hunde angemeldet. Seit 2021 beträgt die jährliche Hundesteuer 60 Euro für den ersten Hund, 120 Euro für jeden weiteren Hund und 500 Euro für Kampfhunde.
Ab 1. Januar 2027 gelten folgende jährliche Steuersätze:
- erster Hund: 80 Euro
- zweiter Hund: 240 Euro
- jeder weitere Hund: 320 Euro
- Kampfhund: 850 Euro
- Hund mit gültigem Negativzeugnis nach Art. 37 LStVG: 320 Euro
Die bisherige Begünstigung für einen Hundeführerschein entfällt mit der Neufassung.
Dass gerade der erste Hund für viele Familien von besonderer Bedeutung ist, hat der Gemeinderat in seiner Entscheidung besonders berücksichtigt. Für Fragen steht Ihnen Frau Weyerer unter 08063-97 03-309 gerne zur Verfügung.