Windvorranggebiete in Feldkirchen-Westerham: Worum es aktuell geht
Der Ausbau der Windenergie wird bundesweit gesetzlich vorgegeben. Dafür müssen die Regionalplanungsverbände in Bayern sogenannte Windvorranggebiete festlegen. Das sind Flächen, auf denen Windkraftanlagen künftig vorrangig errichtet werden können.
Für jede Planungsregion gelten gesetzliche Flächenziele. Bis Ende 2027 müssen 1,1 Prozent der Fläche der jeweiligen Region für Windvorranggebiete ausgewiesen sein, bis Ende 2032 sind es 1,8 Prozent. Werden diese Ziele nicht erreicht, können Windkraftanlagen grundsätzlich im gesamten Planungsgebiet privilegiert errichtet werden.
Aktuell überarbeiten die Regionalen Planungsverbände ihre Regionalpläne. Dieses Verfahren heißt „Teilfortschreibung Energieversorgung – Windkraft“.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ist dabei von zwei Planungsregionen betroffen:
„Region 17 Oberland“ und „Region 18 Südostoberbayern“. In beiden Regionen liegen mögliche Vorrangflächen, die unmittelbare Auswirkungen auf unser Gemeindegebiet haben.
Windkraft ist für unsere Gemeinde kein neues Thema
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat sich bereits 2016 im Rahmen der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit möglichen Standorten für Windkraft beschäftigt. Ziel war damals, Windkraftanlagen auf ausgewählte Bereiche zu konzentrieren, damit sie nicht überall im Gemeindegebiet entstehen können.
Die damals vorgesehenen Flächen machten rund 2,3 Prozent der Gemeindefläche aus.
Die aktuellen Vorranggebiete im Regionalplan der Planungsregion 18 tragen die Bezeichnungen
- W118
- W119
- W120
Das bestehende Windrad wurde im Bereich des heutigen Vorranggebiets W119 errichtet.
Zusätzlich betroffen: Vorranggebiet WE68 in der Planungsregion 17
Neben den drei Vorranggebieten der Planungsregion 18 betrifft Feldkirchen-Westerham auch eine Fläche in der Planungsregion 17 Oberland. Dort ist das Windvorranggebiet WE68 im Bereich Sonderdilching vorgesehen.
Dieses Gebiet liegt zwar außerhalb unseres Gemeindegebiets, betrifft Feldkirchen-Westerham jedoch unmittelbar. In diesem Bereich liegen Schutzzonen der Wasserversorgung Westerham sowie der gemeindlichen Wasserversorgung.
2025: Deutlich größere Flächen im Regionalplan vorgesehen
Im ersten Entwurf der Regionalplanung der Region 18 waren die drei Vorranggebiete auf unserer Flur deutlich größer vorgesehen. Zusammen hätten sie rund 406 Hektar umfasst. Das entspricht etwa 7,7 Prozent der Gemeindefläche.
Damit wäre Feldkirchen-Westerham im Vergleich zu vielen anderen Gemeinden besonders stark betroffen gewesen.
Die Gemeinde hat deshalb bereits 2025 eine Stellungnahme abgegeben und mehrere Punkte kritisch bewertet. Dazu gehörten unter anderem
- die aus Sicht der Gemeinde unverhältnismäßig große Flächenausweisung
- mögliche Konflikte mit dem Trinkwasserschutz
- die Berücksichtigung der bisherigen gemeindlichen Planungen
- Auswirkungen auf Orts- und Landschaftsbild
Zweite Beteiligungsrunde: Flächen etwas reduziert
Nach der ersten Beteiligungsrunde wurden die ursprünglich vorgesehenen Flächen teilweise verkleinert. Derzeit läuft eine zweite Beteiligungsrunde des Planungsverfahrens.
Gebiet | Erste Planung | Neue Planung
W118 | 59,0 ha | 59,0 ha
W119 | 228,4 ha | 224,4 ha
W120 | 118,7 ha | 98,8 ha
Insgesamt würden die Vorrangflächen damit rund 382 Hektar umfassen. Das entspricht etwa 7,2 Prozent der Gemeindefläche.
Trinkwasserschutz als zentraler Punkt
Neben der Größe der Flächen ist für Gemeinde und Verwaltung vor allem der Schutz des Trinkwassers ein zentraler Punkt.
In den Bereichen der Vorranggebiete W119 und W120 liegen Trinkwasserschutzgebiete. Diese sind in verschiedene Zonen unterteilt:
- Schutzzone I und II: besonders strenge Schutzbereiche direkt rund um die Brunnen
- Schutzzone III: weiterer Schutzbereich für das Grundwasser
Der Planungsverband hat in der aktuellen Planung die Schutzzonen I und II bereits aus den Vorrangflächen herausgenommen.
Bereiche der Schutzzone III sollen im Regionalplan lediglich vermerkt werden. Eine detaillierte Prüfung soll erst im späteren Genehmigungsverfahren für eine konkrete Windkraftanlage erfolgen.
Auch beim Vorranggebiet WE68 in der Planungsregion 17 spielen Fragen des Trinkwasserschutzes eine wichtige Rolle, da dort Schutzbereiche der Wasserversorgung Westerham und der gemeindlichen Wasserversorgung betroffen sind.
Der Planungsverband der Region 17 hat sein Verfahren zeitlich früher begonnen als die Region 18. Die zweite Stellungnahme der Gemeinde zur Fortschreibung der Windvorranggebiete in der Region 17 wurde bereits Ende 2026 abgegeben.
Problem: Schutzgebiete teilweise noch nicht endgültig festgelegt
Ein praktisches Problem besteht darin, dass einige Trinkwasserschutzgebiete derzeit noch nicht endgültig festgesetzt sind. Dadurch ist die genaue Abgrenzung der Schutzbereiche teilweise noch im Verfahren.
Wie die Gemeinde die Situation bewertet
Verwaltung und Gemeinderat erkennen grundsätzlich an, dass erneuerbare Energien ausgebaut werden müssen und dass auch Feldkirchen-Westerham dazu einen Beitrag leisten muss.
Aus Sicht der Verwaltung sind dabei zwei Punkte besonders wichtig:
- Der Schutz der Trinkwasserversorgung muss in allen Schutzzonen vollständig gewährleistet sein.
- Die vorgesehenen Flächen sollten nicht größer sein als notwendig, insbesondere in sensiblen Bereichen.
Gemeinderat beschließt erneute Stellungnahme
Der Gemeinderat hat in seiner Januarsitzung 2026 die Abwägung des Planungsverbandes 18 zur Kenntnis genommen und beschlossen, erneut Stellung zu nehmen.
Dabei soll die Gemeinde insbesondere
- darauf bestehen, dass Flächen in der Schutzzone II vollständig aus den Vorranggebieten herausgenommen werden
- auf die Bedeutung der Schutzzone III hinweisen
- den Schutz der gemeindlichen Trinkwasserversorgung und des Wasserverbands Höhenrain besonders hervorheben
Rechtliche Prüfung wird offen gehalten
Der Gemeinderat möchte sich außerdem die Möglichkeit offenhalten, den Regionalplan gegebenenfalls rechtlich überprüfen zu lassen.
Sollte der Regionalplan später rechtskräftig werden und aus Sicht des Gemeinderats wichtige Interessen der Gemeinde nicht ausreichend berücksichtigen, könnte eine sogenannte Normenkontrolle beim Gericht eingeleitet werden.
Ob dieser Schritt notwendig wird, soll im weiteren Verfahren geprüft werden.
Aktuell ist weder im Planungsverband 17 noch im Planungsverband 18 die Planreife dafür bisher gegeben.
Wir halten Sie weiter auf dem Laufenden.
Ausführliche Informationen zu Windvorranggebieten in Verbindung mit Trinkwasserschutz allgemein sowie in Bezug auf das WE68 Sonderdilching gab es auch in der Bürgerversammlung 2025.
Anbei der Link zum Video an die entsprechende Stelle.
Bild (zusammengeführt aus beiden Planungsverbänden):
