Information zur Befüllung und Entleerung von Pools und Schwimmbädern im privaten Bereich
Nachdem die Schwimmbadsaison bald wieder startet, erinnert die Gemeinde an geltende Regelungen:
Befüllung von bestehenden Pools und Schwimmbädern:
Im gesamten Gemeindegebiet ist es weiterhin nicht erlaubt, die Pools über den Hydranten zu befüllen. Es gibt daher nur die Möglichkeit der Befüllung über den Hauswasseranschluss. Die Nutzung eines Wasserhahns, dessen Verbrauch über einen Gartenwasserzähler erfasst ist, ist dabei verboten, da ansonsten die kostenpflichtigen Abwassermengen nicht erfasst werden.
Entsorgung von Poolwasser:
Bei Poolwasser handelt es sich grundsätzlich um Abwasser, da es mit fremden Stoffen (z. B. Körperflüssigkeiten, Sonnencreme, Chemikalien, Salz, Biozide, Chlor, usw.) belastet ist.
Dieses Abwasser darf nicht versickert/vergossen werden (§ 54 WHG) und muss zwingend über den Schmutzwasserkanal (nicht Straßengulli/Regenwasserkanal!) entsorgt werden.
Montage-Befüllung (nur bei Neubau mit Folieninstallation):
Die o. g. Montage-Befüllung erfolgt im gesamten Gemeindegebiet ausschließlich über das Wasserwerk Feldkirchen-Westerham, da die Hydranten Gemeindeeigentum sind. Sollte ein Wasserbeschaffungsverband betroffen sein, wird dieser von der Gemeinde informiert.
Zur Terminvereinbarung stellen Sie beim Wasserwerk unter 0170/1034629 eine Anfrage. Im Telefonat werden die voraussichtlichen finanziellen Auswirkungen erklärt und ein Termin für die Pool-Montage vereinbart. Typische kostenpflichtige Leistungen sind:
- Zeitaufwand Techniker (dieser ist während der Arbeiten ununterbrochen anwesend)
- Kosten für Fahrzeuge
- die Menge der Wasserentnahme (und somit auch das abzurechnende Abwasser)
- notwendige Materialien und Werkzeugen