Bauarbeiten am Wohnquartier für Geflüchtete
Auf dem Gelände an der Walter-Gessner-Straße wird derzeit am geplanten Container-Standort gearbeitet.
Rechtlich stellt sich die Situation – seit November 2025 unverändert - wie folgt dar: Das Verwaltungsgericht hat einen Eilantrag und die Beschwerde der Gemeinde abgelehnt. Dadurch entstand keine aufschiebende Wirkung der Klage – die Baumaßnahme darf daher vorerst fortgeführt werden.
Wichtig ist jedoch: Die Ablehnung des Eilantrags bedeutet keine endgültige Entscheidung in der Sache. Insbesondere die Frage der zulässigen Nutzungsdauer der Anlage ist weiterhin offen. Hierzu wird es einen Termin im Hauptsacheverfahren vor dem Verwaltungsgericht geben. Eine abschließende gerichtliche Entscheidung steht also noch aus.
Bis zu dieser Entscheidung wird die Unterkunft auf eigenes Risiko des Bauherrn errichtet. Sollte das Gericht im Hauptsacheverfahren zu einer anderen rechtlichen Bewertung kommen, trägt der Bauherr die daraus entstehenden Konsequenzen.
Zum Vorschlag der Gemeinde, zur alternativen dezentralen Unterbringung unter Mitwirkung der Gemeinde, gibt es seitens des Landratsamtes weiterhin keine Rückmeldung.
Die Gemeinde wird die weiteren Entwicklungen weiterhin transparent begleiten und hier informieren, sobald neue belastbare Informationen vorliegen.
Alle Infos und die komplette Historie finden sie unter „Projekte“ oder durch Klick auf diesen Link.