Hinweis an alle Bürgerinnen und Bürger von Feldkirchen-Westerham – Infos zum Winterdienst, zum Parken und zur Streugutversorgung
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
nachfolgend finden Sie wichtige Informationen zum Winterdienst, zu den Parkregelungen und zur Streugutversorgung in unserer Gemeinde. Bitte beachten Sie diese Hinweise, damit wir gemeinsam sicher und reibungslos durch die Wintermonate kommen können.
❄️ Winterdienst: Was übernimmt die Gemeinde – und was müssen Sie tun?
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Der öffentliche Winterdienst wird durch den Bauhof der Gemeinde geleistet. Bei Schnee oder Glätte rücken die Räum- und Streufahrzeuge bereits ab 4:00 Uhr morgens aus – auch an Sonn- und Feiertagen.
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Priorisiert werden Haupt- und Durchgangsstraßen, stark befahrene Wege, Schul- und Kita-Zufahrten sowie Gefällstrecken. Gemeindestraßen und Nebenstraßen folgen danach – je nach Verkehrsbedeutung und Gefahrenlage.
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Private Straßen oder Zufahrten werden nicht vom gemeindlichen Winterdienst geräumt.
Wichtig für Grundstücksbesitzer und Anlieger:
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Wer an eine öffentliche Straße grenzt — ob bebaut oder unbebaut — ist verpflichtet, Gehwege bzw. bei fehlendem Gehweg einen 1-Meter-Streifen der Straße vor dem Grundstück freizuhalten. Am Werktag ab 7 Uhr (an Sonn- und Feiertagen ab 8 Uhr) müssen Schnee und Eis entfernt und bei Glätte gestreut werden. Bei Bedarf gilt die Pflicht bis 20 Uhr.
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Als Streumittel sind abstumpfende Materialien wie Sand oder Splitt zu verwenden. Kein Streusalz!
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Schnee darf nicht auf Gehweg, Fahrbahn oder in Kurven eingebracht werden, und Schneehaufen dürfen den Verkehr nicht behindern. Das gilt auch für private Schneeablagerungen — etwa auf Grüninseln oder Einmündungsbereichen.
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Schnee, der durch einen Räumdienst „weggeschoben“ wurde (z. B. in Ihre Einfahrt), bleibt in der Regel dort – das Freiräumen der eigenen Einfahrt liegt weiterhin in Ihrer Verantwortung.
❗ Haftungshinweis: Kommt es zu Unfällen — z. B. durch Glätte auf Gehwegen — haftet grundsätzlich der räum- und streupflichtige Anlieger.
Hier finden Sie eine Liste mit allen Streugutbehältern im Gemeindegebiet:

