Info zu neuen Regelungen beim Parken
Um den Verkehr in Westerham sicherer und flüssiger zu gestalten, treten zwei neue Halteverbote in Kraft. Wir möchten Sie frühzeitig darüber informieren und bitten um Ihr Verständnis.
Raiffeisenstraße – Haltverbot während der Wintermonate
Für die Raiffeisenstraße wird künftig ein beidseitiges absolutes Haltverbot in der Zeit von November bis einschließlich April eingeführt.
Das Verbot gilt sobald die entsprechenden Schilder vom Bauhof aufgestellt sind.
Diese Maßnahme ist notwendig, damit unser Winterdienst ungehindert durchfahren kann. In den vergangenen Jahren wurde dieser durch parkende Fahrzeuge mehrfach behindert. Wir bitten deshalb alle Anwohnerinnen und Anwohner, dies zu beachten.
Schmiedgasse – Haltverbot im Einmündungsbereich
Auch im Bereich der Einmündung Miesbacher Straße / Schmiedgasse wird ein beidseitiges absolutes Haltverbot eingerichtet – bis auf Höhe der Hausnummern 1 und 2.
Dieses Verbot gilt montags bis samstags von 6:00 bis 19:00 Uhr, ebenfalls ab dem Zeitpunkt der Aufstellung der Verkehrszeichen.
Der Grund: Parkende Fahrzeuge sorgten dort immer wieder dafür, dass Lieferfahrzeuge kaum abbiegen konnten. Dadurch kam es teilweise zu Rückstau auf der Miesbacher Straße. Mit dem neuen Haltverbot soll die Situation für alle Verkehrsteilnehmer deutlich verbessert werden.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham dankt Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!