Grundsteuer 2026 – Wichtige Information für alle Bürgerinnen und Bürger
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham informiert über die Festsetzung der Grundsteuer für das Jahr 2026. Hier die wichtigsten Punkte in leicht verständlicher Form:
Warum gab es neue Grundsteuerbescheide?
Durch die bundesweite Grundsteuerreform wurden zum 01.01.2025 neue Werte für Grundstücke festgelegt. Deshalb hat die Gemeinde im Jahr 2025 allgemeine Grundsteuerbescheide versendet.
Weitere Bescheide werden nur dann verschickt, wenn das Finanzamt später einen neuen oder geänderten Grundsteuermessbescheid erlässt – zum Beispiel bei Neubauten oder Änderungen am Grundstück.
Was gilt für das Jahr 2026?
Für alle Grundstücke, für die kein eigener Grundsteuerbescheid für 2026 verschickt wird, gilt:
Die Grundsteuer bleibt 2026 genauso hoch wie 2025.
Mit der öffentlichen Bekanntmachung gilt die Grundsteuer 2026 automatisch als festgesetzt – auch ohne dass ein schriftlicher Bescheid zugeschickt wird.
Wann ist die Grundsteuer 2026 zu zahlen?
Die Grundsteuer wird wie gewohnt in vier Raten fällig:
- 15. Februar 2026
- 15. Mai 2026
- 15. August 2026
- 15. November 2026
Wenn keine andere Vereinbarung besteht, bleiben diese Termine bestehen.
Bei Fragen steht die Gemeinde Feldkirchen-Westerham gerne zur Verfügung.