Baugenehmigung durch LRA erteilt – Gemeinde reicht Klage bezüglich der Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende ein.
Am 25. Juni 2024 hat das Landratsamt Rosenheim die Baugenehmigung für die geplante Unterkunft für Flüchtlinge und Asylbegehrende analog der ursprünglichen Planung erteilt.
Gewünschte Umplanungen gemäß der Einwände der Kommune sind nicht erkennbar. Die Nutzung ist befristet auf eine Dauer von 11 Jahren.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ist sich weiterhin seiner Verantwortung für die Geflüchteten bewusst und ist bereit Geflüchtete aufzunehmen.
Gleichzeitig sind wir und unser Rechtsbeistand der Auffassung, dass es ist mindestens fraglich ist, ob eine Befristung auf einen derart langen Zeitraum wirklich noch erforderlich und verhältnismäßig im Sinne der gesetzlichen Vorschriften ist. Die Gemeinde ist nach eigener Auffassung in ihrer Planungshoheit zu stark eingeschränkt und das wirtschaftliche Interesse des Antragstellers kann hier im Baurecht keine Berücksichtigung finden.
Deshalb wurde am 11.07.2024 beim Verwaltungsgericht München Klage gegen die Baugenehmigung aufgrund der langen Nutzungszeit eingereicht. Dies wurde in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 23.07.2024 mitgeteilt.
Weitere Aspekte der Baugenehmigung, wie die Anzahl der untergebrachten Geflüchteten oder die Überschreitung der Baugrenzen, werden nicht Teil der Klage sein, da hier keine Aussicht auf Erfolg besteht. Auch die Abtretung eines Grundstücksteils für den Ausbau der Aiblinger Straße kann nicht angefochten werden, da die planungsrechtlichen Voraussetzungen fehlen.
Es besteht eine Aussicht auf Erfolg der Klage, bei einem relativ geringen finanziellen Risiko für die Gemeinde Feldkirchen-Westerham. Wir werden die Bürgerinnen und Bürger über den Fortschritt des Verfahrens auf dem Laufenden halten.