Spiel- und Stellplatzrechner der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Mit dem Spiel- und Stellplatzrechner stellt die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ein digitales Serviceangebot zur Verfügung, das Bauherrinnen und Bauherren, Planungsbüros sowie interessierten Bürgerinnen und Bürgern eine schnelle und unverbindliche Orientierung zu den erforderlichen Stellplätzen und eines evtl. notwendigen Spielplatzes ermöglicht.
Der Rechner unterstützt insbesondere bei der frühen Planung eines Bauvorhabens und zeigt auf einen Blick, welche Anforderungen sich aus den geltenden Regelungen ergeben.
Was kann mit dem Rechner ermittelt werden?
Der Spiel- und Stellplatzrechner berechnet unter Berücksichtigung der jeweiligen Nutzungsarten:
- die erforderliche Anzahl an PKW-Stellplätzen,
- die erforderliche Anzahl an Fahrradabstellplätzen,
- ob bei Wohnbauvorhaben ein Kinderspielplatz erforderlich ist,
- die Mindestgröße der Spielplatzfläche,
- sowie die notwendige Mindest-Ausstattung des Spielplatzes (z. B. Spielgeräte, Sandspielbereiche, Sitzgelegenheiten und Abfallbehälter).
Die Ergebnisse werden automatisch und unmittelbar nach Eingabe der relevanten Daten angezeigt.
Die Berechnungen basieren insbesondere auf:
- der Stellplatzsatzung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham,
- der Bayerischen Garagen- und Stellplatzverordnung (BayGaStellV),
- sowie der Spielplatzsatzung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham.
Besondere gesetzliche Vorgaben werden ebenfalls berücksichtigt. So wird bei geförderten Mietwohnungen nach dem Bayerischen Wohnraumförderungsgesetz (BayWoFG) der PKW-Stellplatzbedarf reduziert.
Die Verpflichtung zur Herstellung von Fahrradabstellplätzen bleibt hiervon unberührt und entspricht weiterhin derjenigen für nicht geförderte Wohnungen.
Spielplatzpflicht bei Wohnbauvorhaben
Bei Wohnbauvorhaben prüft der Rechner, ob ein Kinderspielplatz erforderlich ist.
Grundsätzlich gilt:
- Bis einschließlich fünf Wohneinheiten ist kein Spielplatz erforderlich.
- Ab mehr als fünf Wohneinheiten wird ein Kinderspielplatz notwendig.
- Für bestimmte Wohnformen (z. B. Senioren- oder Studentenwohnen) besteht keine Spielplatzpflicht.
Sofern ein Spielplatz erforderlich ist, wird dessen Mindestfläche auf Grundlage der angegebenen Wohnfläche berechnet.
Es erfolgt auch die Berechnung der erforderlichen Ausstattung.
Wichtiger Hinweis
Der Spiel- und Stellplatzrechner dient ausschließlich der unverbindlichen Orientierung.
Er ersetzt keine rechtlich verbindliche Prüfung im Rahmen eines Bauantrags oder einer sonstigen rechtlichen Prüfung.
Maßgeblich sind stets die geltenden Satzungen und Rechtsvorschriften in ihrer jeweils aktuellen Fassung sowie die Prüfung durch die Bauverwaltung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham.
Klicken Sie hier, um direkt zum Rechner zu gelangen.
Kontakt
Für eine Bauberatung oder bei Fragen oder Unklarheiten zu einer Baumaßnahme steht Ihnen die Bauverwaltung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham jederzeit gerne zur Verfügung:
Zur Vereinbarung eines persönlichen Termins klicken Sie hier
Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Ollinger Straße 10 · 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon: 08063 / 9703-0
E-Mail: bauverwaltung@feldkirchen-westerham.de