Neue Regelung für amtliche Bekanntmachungen
Um Informationen für Bürgerinnen und Bürger leichter zugänglich und damit transparenter zu machen, hat der Gemeinderat hat in seiner konstituierenden Sitzung eine neue Form der amtlichen Bekanntmachungen beschlossen.
Was ändert sich konkret?
- Bekanntmachungen erfolgen ab sofort grundsätzlich digital über die Internetseite der Gemeinde unter: www.feldkirchen-westerham.de
- Bekanntmachungen zu Bebauungsplänen sowie Flächennutzungspläne werden künftig an der Bekanntmachungstafel am Rathaus (Ollinger Straße 10) sowie auf der Homepage www.feldkirchen-westerham.de veröffentlicht.
- Satzungen und Verordnungen liegen weiterhin wie gewohnt im Rathaus zur Einsichtnahme aus.
Die Niederlegung der Satzungen und Verordnungen wird auf der Homepage bekanntgegeben.
Wichtiger Hinweis:
Die digitale Bekanntmachung erfolgt gleichzeitig, nachdem die Unterlagen auch im Rathaus zur Einsicht bereitliegen. Sie bleibt mindestens 14 Tage, im Baurecht mind. 30 Tage online.
In gesetzlich vorgeschriebenen Fällen erfolgt ein Aushang an der Bekanntmachungstafel am Rathaus.
Fragen? Wir helfen gerne weiter!
Für Auskünfte stehen Ihnen zur Verfügung:
- Magdalena Reitmeyer (Ortsrecht) 08063-97 03-102
- Regina Schiller (Baurecht) 08063-9703-206
Mit dieser Umstellung setzt die Gemeinde verstärkt auf eine zeitgemäße und digitale Information – schnell, effizient, übersichtlich und jederzeit abrufbar für alle Bürgerinnen und Bürger.