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Recht auf Reparatur

ReparaturLass es heile machen!

Deutschland hat die EU-Richtlinie zur Förderung der Reparatur von Waren umgesetzt. Wer ein defektes Produkt hat, soll es künftig nicht so schnell ersetzen müssen, sondern leichter reparieren lassen können.

Das neue Recht auf Reparatur ist für Bürgerinnen und Bürger vor allem ein Versuch, Reparieren billiger, einfacher und rechtlich attraktiver zu machen. Das gilt insbesondere für bestimmte Produktgruppen wie Waschmaschinen, Kühlschränke, Smartphones und andere Waren, für die es EU-Vorgaben zur Reparierbarkeit gibt.

Das Recht richtet sich nicht pauschal auf alle Dinge des Alltags, sondern auf die in den EU-Regeln erfassten Waren. Für Verbraucherinnen und Verbraucher bringt das Gesetz vor allem vier Neuerungen:

Reparatur statt Ersatz wird belohnt

Entscheiden sich Käufer innerhalb der Gewährleistungszeit für eine Reparatur statt für Austausch oder Rückabwicklung, verlängert sich die Gewährleistungsfrist um zwölf Monate, praktisch also von zwei auf drei Jahre.

Hersteller müssen auch nach Ablauf der Gewährleistung reparieren

Außerhalb der normalen Händlergewährleistung entsteht ein eigener Reparaturanspruch gegenüber dem Hersteller. Dieser gilt allerdings nur für die erfassten Produkte und während der gesetzlich vorgesehenen üblichen Lebensdauer.

Ersatzteile und Werkzeuge sollen zugänglich sein

Hersteller sollen Ersatzteile und notwendiges Werkzeug zu einem „angemessenen Preis“ bereitstellen. Das soll auch Eigenreparaturen oder Reparaturen durch freie Werkstätten erleichtern.

Nicht-Reparierbarkeit kann ein Mangel sein

Lässt sich eine Ware nicht reparieren, obwohl man das bei dieser Produktart erwarten darf, kann das künftig als Sachmangel gelten. Dann greifen die Gewährleistungsrechte gegenüber dem Händler.

Zusätzlich kommt ein europäisches Formular für Reparaturinformationen. Reparaturbetriebe können damit freiwillig transparent machen, was die Reparatur kostet, wie lange sie dauert und welche Bedingungen gelten. Außerdem soll es eine Online-Plattform geben, über die Verbraucher Reparaturangebote leichter finden können.

Einschränkung: Reparaturen sind nicht automatisch kostenlos

Ein kostenloses Reparaturrecht ist das nicht. Außerhalb der Gewährleistung darf die Reparatur etwas kosten. Der Preis muss lediglich angemessen sein.

Auch ein bundesweiter Reparaturbonus oder eine Mehrwertsteuersenkung auf Reparaturen steht nicht direkt im Gesetz, soll aber von der Bundesregierung geprüft werden.

Kurz gesagt: Bürgerinnen und Bürger bekommen mehr Druckmittel gegen Wegwerfprodukte. Dazu gehören eine längere Gewährleistung bei Reparatur, ein Reparaturanspruch gegenüber Herstellern, ein besserer Zugang zu Ersatzteilen und mehr Transparenz bei Reparaturangeboten.

Das Gesetz macht Reparieren rechtlich attraktiver. Ob es im Alltag tatsächlich günstiger wird, hängt jedoch stark von den Preisen, der Verfügbarkeit von Ersatzteilen und den Reparaturangeboten vor Ort ab.

Sieben praktische Tipps zum Recht auf Reparatur

1. Nicht sofort neu kaufen

Wenn Waschmaschine, Smartphone oder Kühlschrank kaputtgehen, lohnt künftig zunächst die Überlegung: Lässt sich das Gerät reparieren? Das neue Gesetz stärkt ausdrücklich die Reparatur gegenüber dem schnellen Neukauf.

2. In der Gewährleistungszeit eine Reparatur verlangen

Geht ein Produkt innerhalb der gesetzlichen Gewährleistung kaputt, sollten Verbraucherinnen und Verbraucher prüfen, ob sie eine Reparatur wählen. Wer sich für eine Reparatur statt für einen Austausch entscheidet, kann von einer verlängerten Gewährleistung profitieren.

3. Reparatur schriftlich anfragen

Am besten den Defekt genau beschreiben und den Händler oder Hersteller schriftlich um eine Reparatur bitten. So bleibt nachvollziehbar, wann der Mangel gemeldet wurde und was vereinbart war.

4. Nach Ersatzteilen fragen

Bei Geräten wie Smartphones, Haushaltsgeräten oder Kühlschränken sollten Verbraucherinnen und Verbraucher gezielt fragen, ob Ersatzteile verfügbar sind und was diese kosten. Hersteller sollen Ersatzteile und notwendige Werkzeuge zu angemessenen Preisen bereitstellen.

5. Reparaturkosten vergleichen

Reparaturen müssen nicht kostenlos sein. Deshalb lohnt es sich, mehrere Angebote einzuholen, insbesondere bei freien Werkstätten. Das geplante europäische Reparaturformular soll dabei helfen, Preise, Dauer und Bedingungen besser miteinander zu vergleichen.

6. „Nicht reparierbar“ nicht einfach hinnehmen

Wenn ein Produkt ungewöhnlich schnell kaputtgeht und sich überhaupt nicht reparieren lässt, kann das künftig ein Hinweis auf einen Mangel sein. Dann sollte man seine Gewährleistungsrechte prüfen und beim Händler reklamieren.

7. Beim Kauf auf Reparierbarkeit achten

Schon vor dem Kauf lohnt sich die Frage:

  • Gibt es Ersatzteile?
  • Ist der Akku austauschbar?
  • Gibt es Reparaturanleitungen?
  • Wie lange verspricht der Hersteller Unterstützung?

Reparierbare Produkte können auf Dauer günstiger und nachhaltiger sein.

Reparaturen im Alltag

Im Jahr 2024 war etwa in jedem dritten Haushalt ein Gerät, das unter die neue Regelung fällt, von einem Defekt betroffen. Besonders häufig waren Smartphones und Waschmaschinen betroffen.

In der Hälfte dieser Fälle entschieden sich Verbraucherinnen und Verbraucher für eine Reparatur. Zwei Drittel beauftragten damit einen externen Reparaturdienst. Besonders gefragt war der professionelle Kundendienst der Hersteller mit einem Anteil von 44 Prozent.

Die Zufriedenheit mit professionellen Reparaturen ist hoch: Neun von zehn Befragten würden sich erneut dafür entscheiden.

Auch Hersteller mit 55 Prozent und der Fachhandel mit 53 Prozent bestätigen einen steigenden Reparaturbedarf. Viele Unternehmen arbeiten bereits an ihrer Kapazitätsgrenze. Rund die Hälfte der Hersteller plant, Reparaturen zunehmend an Partnerbetriebe auszulagern.

Quelle: IFH Köln

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