Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger von Feldkirchen-Westerham:
Rückschnitt von Hecken und Bäumen noch bis Ende Februar erlaubt!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) der Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen nur noch bis zum 28. Februar zulässig ist. Ab dem 1. März bis zum 30. September gilt ein umfassender Schutz der Vegetation, um Brut- und Nistplätze von Vögeln sowie andere Tiere nicht zu stören oder zu gefährden. Ausschließlich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind entsprechende Rückschnitte zur Beseitigung des Zuwachses auch im Zeitraum März bis Oktober erlaubt.
Nutzen Sie also jetzt noch die Gelegenheit, um Ihre Gehölze zurückzuschneiden und damit zur Verkehrssicherheit sowie zur Pflege des Ortsbildes beizutragen. Bitte achten Sie beim Rückschnitt darauf, keine bereits besetzten Nistplätze zu zerstören.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe zum Schutz unserer Natur!
Ihre Gemeinde Feldkirchen-Westerham