Aufruf an alle Bürgerinnen und Bürger von Feldkirchen-Westerham:
Rückschnitt von Hecken und Bäumen ab 01.10. wieder erlaubt!
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
wir möchten Sie daran erinnern, dass gemäß § 39 Abs. 5 des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) der Rückschnitt von Hecken, Sträuchern und Bäumen ab dem 01.Oktober wieder zulässig ist. Von 1. März bis zum 30. September gilt ein umfassender Schutz der Vegetation, um Brut- und Nistplätze von Vögeln sowie andere Tiere nicht zu stören oder zu gefährden. Ausschließlich zur Gewährleistung der Verkehrssicherheit sind entsprechende Rückschnitte zur Beseitigung des Zuwachses auch im Zeitraum März bis Ende September erlaubt.
Nutzen Sie also jetzt die Gelegenheit, um Ihre Gehölze zurückzuschneiden und damit zur Verkehrssicherheit sowie zur Pflege des Ortsbildes beizutragen.
Vielen Dank für Ihr Verständnis und Ihre Mithilfe!
Ihre Gemeinde Feldkirchen-Westerham