Leitlinien zum beschleunigten Wohnungsbau „Bauturbo“
Der Gemeinderat der Gemeinde Feldkirchen‑Westerham hat am 28. April 2026 Leitlinien beschlossen, die regeln, wie besondere gesetzliche Erleichterungen für den Wohnungsbau („Bauturbo“) in unserer Gemeinde angewendet werden. Ziel ist es, zusätzlichen Wohnraum zu schaffen – geordnet, fair und im Einklang mit der Ortsentwicklung.
Warum gibt es diese Leitlinien?
Die Gemeinde möchte mehr Wohnraum für die Menschen vor Ort ermöglichen, ohne dabei das Ortsbild, die Umwelt oder die langfristige Entwicklung Feldkirchen‑Westerhams zu gefährden. Die neuen gesetzlichen Möglichkeiten sollen kein Freifahrtschein fürs Bauen sein, sondern gezielt und verantwortungsvoll eingesetzt werden.
Dabei gilt:
- Neubau vor allem im Ortsinneren, z. B. durch Nachverdichtung oder Umnutzung
- Schutz von Natur, Klima, Freiräumen und Landschaft
- Beachtung der Gemeindeplanung (z. B. ISEK, Flächennutzungsplan)
Frühzeitige Abstimmung ist Pflicht
Wer ein Bauvorhaben plant, das von den beschleunigten Regelungen profitieren soll, muss sich frühzeitig mit der Gemeinde abstimmen – noch vor dem Bauantrag.
Wichtig:
- Ohne vorheriges Gespräch keine Zustimmung der Gemeinde
- Ziel ist Planungssicherheit, Rechtssicherheit und eine geordnete Entwicklung
- So werden spätere Probleme vermieden
Wo können die Regelungen angewendet werden?
Grundsätzlich nur im Innenbereich oder in Gebieten mit gültigem Bebauungsplan.
Im Außenbereich ist dies nur ausnahmsweise möglich, zum Beispiel bei einer sinnvollen Ortsabrundung – und auch nur dann, wenn:
- der Flächennutzungsplan Wohnbau vorsieht,
- keine Konflikte mit Umwelt‑, Klima‑ oder Hochwasserschutz bestehen.
Nicht zulässig ist die Anwendung z. B.:
- in Gewerbe‑ und Industriegebieten,
- in sensiblen Natur‑, Klima‑ oder Freiräumen.
Welche Vorhaben kommen überhaupt in Frage?
Die Gemeinde stimmt nur zu, wenn bestimmte Kriterien erfüllt sind, unter anderem:
- Es entsteht neuer Wohnraum (mindestens eine zusätzliche Wohneinheit)
- Das Gebäude passt maßstäblich ins Orts‑ und Landschaftsbild
- Verkehrliche Erschließung und Infrastruktur sind gesichert
- Umwelt, Klima und Nachbarschaft werden nicht erheblich beeinträchtigt
Nicht ausreichend sind z. B.:
- reine Wohnflächenerweiterungen ohne neue Wohnung,
- Anbauten ohne zusätzlichen Wohnraum,
- rein gestalterische Änderungen.
Was ist ausdrücklich ausgeschlossen?
Die neuen Regeln dürfen nicht missbraucht werden, insbesondere nicht:
- zur nachträglichen Legalisierung von Schwarzbauten,
- für offensichtlich konfliktträchtige Vorhaben,
- für Projekte, die die Nachbarschaft stark beeinträchtigen oder öffentlichen Interessen widersprechen.
Weitere Gesetze gelten weiterhin
Auch bei beschleunigten Verfahren bleiben alle anderen Vorschriften bestehen, z. B.:
- Bayerische Bauordnung,
- Natur‑, Umwelt‑, Wasser‑ und Denkmalschutz,
- kommunale Satzungen der Gemeinde.
Einzelfallentscheidung – kein Automatismus
Wichtig für alle Bürgerinnen und Bürger:
- Es gibt keinen Anspruch auf eine Zustimmung nach diesen Regeln.
- Jedes Vorhaben wird einzeln geprüft.
- Der Gemeinderat und die zuständigen Gremien entscheiden sorgfältig und nachvollziehbar.
Städtebauliche Verträge möglich
In bestimmten Fällen kann die Gemeinde zusätzliche Vereinbarungen mit Bauherren treffen, z. B. zu:
- Erschließung,
- Kostenfolgen,
- sozialem oder preisgedämpftem Wohnraum,
- Klima‑ und Umweltmaßnahmen.
Diese Verträge ersetzen jedoch kein notwendiges Bebauungsplanverfahren, wenn ein solches erforderlich ist.
Die Leitlinien schaffen klare, transparente Regeln, wie zusätzlicher Wohnraum entstehen kann – ohne Wildwuchs, aber mit Augenmaß. Sie sollen helfen, Wohnraum zu ermöglichen und gleichzeitig die Lebensqualität in Feldkirchen‑Westerham zu sichern.
Bei Fragen oder bei der Planung eines Bauvorhabens steht Ihnen die Bauverwaltung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham gerne beratend zur Seite.