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Zum Schutz vor Geflügelpest muss das Hausgeflügel im Stall bleiben

Plan StallpflichtAlle Tierhalter, die in Stadt und Landkreis Rosenheim Geflügel in einem Bereich von 500 Meter um größere Gewässer halten, haben ihr Geflügel aufzustallen. Sowohl die Stadt als auch der Landkreis haben entsprechende Allgemeinverfügungen erlassen, die seit 12.03. in Kraft sind. Amtsblatt Nr. 9 vom 12.03.2021

Die betroffenen Geflügelhalter, im Landkreis sind es rund 420, in der Stadt knapp 25, werden angeschrieben. Die hochpathogene Influenza-Virus-Infektion ist in Bayern bisher bei 23 Wildvögeln sowie in drei Fällen bei Hausgeflügel amtlich nachgewiesen worden. Das Infektionsrisiko wird weiterhin als sehr hoch angesehen. Weitere Geflügelpestausbrüche bei Wildvögeln und Hausgeflügel sind zu befürchten.

In etwa drei Viertel aller Fälle waren die positiv getesteten Wildvögel in unmittelbarer Nähe von Gewässern aufgefunden worden. Das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit stellte in seiner aktuellen Risikobewertung daher fest, dass insbesondere für Geflügelhaltungen im Umkreis von 500 Metern um größere Gewässer ein besonders hohes Risiko besteht. Mit der Aufstallung soll ein Übergreifen der Geflügelpest auf Nutzgeflügelbestände verhindert werden.

Aufstallung bedeutet, dass die Tiere in geschlossenen Ställen oder unter einem Dach gehalten werden. Zudem darf ein seitliches Eindringen von Wildvögeln nicht möglich sein. Die Eingänge zu den Geflügelhaltungen müssen mit geeigneten Einrichtungen zur Schuhdesinfektion versehen sein.

Alle Geflügelhalter, die ihrer Pflicht zur Meldung des gehaltenen Geflügels bisher noch nicht nachgekommen sind, haben die Haltung des Geflügels unverzüglich beim Veterinäramt anzuzeigen.

Für den Menschen besteht keine Gefahr. Geflügel und Eier können weiterhin ohne Einschränkungen gekauft und verzehrt werden. Diese Lebensmittel sollten wie sonst auch stets gut erhitzt und durchgegart werden.

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