Förderprogramm Klimaschutz

Emblem FeldkirchenW Web 250pxDer Gemeinderat beschloss in seiner Sitzung am 20.12.2022 das neue kommunale Förderprogramm Klimaschutz, welches zum 01.01.2023 in Kraft trat. Ziel dabei ist es die Bürgerinnen und Bürger der Gemeinde Feldkirchen Westerham bei Maßnahmen zum Wohle des Klimaschutzes zu unterstützen. Am 19.12.2023 wurde die Fortführung und Aktualisierung der Richtlinie beschlossen.

Das Förderprogramm umfasst ab dem 01.01.2024 die folgenden neun Maßnahmen:
- Energieberatung vor Ort
- Regenwassernutzungsanlagen
- Photovoltaikanlagen an Wohngebäuden
- Balkonkraftanlagen an Wohngebäuden
- Stromspeichersysteme für Wohngebäude
- Dachflächenbegrünung inkl. Beratungsleistung
- Lastenpedelecs / Lastenräder
- Anschluss an eine Nah- bzw. Fernwärmenetz
- Heizkreispumpentausch

Sollten Sie von dem Förderprogramm profitieren wollen, beachten Sie bitte, dass die Antragsstellung vor Beauftragung der Leistung der zu fördernden Maßnahme erfolgen muss und bereits beauftragte Maßnahmen nicht gefördert werden können. Eine Auszahlung der Förderung erfolgt, wenn Sie nach Durchführung der Maßnahme den Verwendungsnachweis in der Gemeindeverwaltung Feldkirchen-Westerham eingereicht haben.

Alle Infos können Sie in der Förderrichtlinie nachlesen und die benötigten Formulare herunterladen.

Sollten Sie noch Fragen haben steht Ihnen unser Klimaschutzmanager gern zur Verfügung:
Nico Hirsemann
Zimmer-Nr.: 0.16, EG
Tel.: 08063/9703 -212
Fax: 08063/9703 -299
hirsemann@feldkirchen-westerham.de

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

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