Bekanntmachung Neuerlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 den Neuerlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen beschlossen.
Die Rechtsverordnung in der Fassung vom 30.09.2021 ist zur Einsichtnahme im Rathaus Feldkirchen-Westerham, Ollinger Str. 10, 1. Stock Zimmer 1.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden niedergelegt.
Gleichzeitig ist sie auf unserer Homepage unter www.feldkirchen-westerham.de unter „Aktuelles“ bekanntgemacht und anschließend unter „Ortsrecht“ einsehbar.
Feldkirchen-Westerham, 30.09.2021
Hans Schaberl
Zweiter Bürgermeister