Gemeinde

 

Bekanntmachung Neuerlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 28.09.2021 den Neuerlass der Rechtsverordnung zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten und ähnlichen Veranstaltungen beschlossen.

Die Rechtsverordnung in der Fassung vom 30.09.2021 ist zur Einsichtnahme im Rathaus Feldkirchen-Westerham, Ollinger Str. 10, 1. Stock Zimmer 1.01, während der allgemeinen Geschäftsstunden niedergelegt.
Gleichzeitig ist sie auf unserer Homepage unter www.feldkirchen-westerham.de unter „Aktuelles“ bekanntgemacht und anschließend unter „Ortsrecht“ einsehbar.

Feldkirchen-Westerham, 30.09.2021

 

Hans Schaberl
Zweiter Bürgermeister

Gemeinde Feldkirchen-Westerham

Ollinger Str. 10 | 83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon: 08063 / 9703-0 | Fax: 08063 / 9703-198 | E-Mail schreiben
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