Gemeinde

Aktuelles aus der Gemeinde

Neues Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus („Bauturbo“)

BauturboDer Bundestag und der Bundesrat haben im Oktober 2025 ein neues Gesetz beschlossen, das den Wohnungsbau in Deutschland beschleunigen soll. Es gilt befristet bis zum 31. Dezember 2030 und führt einen neuen § 246e Baugesetzbuch (BauGB) ein – umgangssprachlich den „Bauturbo“.

Mit dem „Bauturbo“ können bestimmte Wohnungsbauvorhaben auch ohne ein aufwändiges Bebauungsplanverfahren zugelassen werden, wenn die Gemeinde zustimmt. Die Zustimmung der Gemeinde ersetzt in diesem Fall die sonst notwendige Bauleitplanung. Damit soll es schneller möglich werden, neuen Wohnraum zu schaffen – insbesondere dort, wo bereits eine geeignete Erschließung vorhanden ist.

Die Gemeinde prüft jedes Vorhaben sorgfältig und entscheidet, ob sie ihre Zustimmung erteilt. Eine Zustimmung erfolgt nur, wenn das Vorhaben städtebaulich vertretbar ist und zu den örtlichen Entwicklungszielen passt. Die Zustimmung kann auch an Bedingungen geknüpft werden, zum Beispiel an eine Bauverpflichtung, besondere Anforderungen an den Schallschutz, an die Gestaltung oder an einen sozialen Wohnanteil. Reagiert die Gemeinde innerhalb von drei Monaten nicht, gilt die Zustimmung als erteilt („Zustimmungsfiktion“). Der Umwelt- und Immissionsschutz bleibt weiterhin vollumfänglich zu beachten.

Von der Neuregelung können sowohl Wohnungsbauprojekte jeder Größe profitieren – es gibt keine Mindestanzahl an Wohneinheiten – als auch kleinere Vorhaben wie Läden des täglichen Bedarfs oder soziale, gesundheitliche und kulturelle Einrichtungen, sofern sie in engem Zusammenhang mit neuer Wohnbebauung stehen.

Wer ein solches Bauvorhaben plant, sollte frühzeitig das Gespräch mit der Gemeinde suchen, bevor ein Antrag gestellt wird. So können Fragen zur Planung, Erschließung und zu möglichen Vereinbarungen (zum Beispiel einem städtebaulichen Vertrag) rechtzeitig geklärt werden.

Kontakt:
Gemeinde Feldkirchen-Westerham
Bauamt
Ollinger Straße 10
83620 Feldkirchen-Westerham
Telefon: 08063 / 9703-0
E-Mail: bauamt@feldkirchen-westerham.de

Stand: November 2025

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