Anpassung der Musikschulgebühren – Hintergrund und aktuelle Änderungen
Die Musikschule Feldkirchen-Westerham ist ein wichtiger Bestandteil des kulturellen Lebens in unserer Gemeinde. Im aktuellen Schuljahr 2025/2026 werden insgesamt 283 Schülerinnen und Schüler unterrichtet – darunter 193 aus dem Gemeindegebiet und 90 aus umliegenden Orten.
Vielfältiges Angebot – auch für das Umland attraktiv
Die Zahlen zeigen: Die Musikschule wird nicht nur vor Ort, sondern auch in der Region stark nachgefragt. Besonders viele auswärtige Schüler kommen aktuell aus Bruckmühl, Aying/Großhelfendorf oder Weyarn.
Finanzielle Situation der Musikschule
Trotz der hohen Nachfrage steht die Musikschule vor finanziellen Herausforderungen:
- Einnahmen: 237.658 €
- Personalkosten: 450.876 €
- Defizit: rund 238.000 € pro Jahr
Dieses Defizit muss derzeit größtenteils von der Gemeinde getragen werden, die eine Musikschule hat, ohne dass die Gemeinden aus der die Schüler stammen einen Anteil leisten. Aus diesem Grund haben die meisten gemeindlichen Musikschulen der Region einen sogenannten „Auswärtigen-Zuschlag“ eingeführt, der diesen Umstand mildern soll.
Vergleich mit anderen Musikschulen
Ein Blick auf die umliegenden Musikschulen zeigt:
- Viele Gemeinden erheben deutlich höhere Zuschläge für auswärtige Schüler (teilweise bis zu 75 % oder mehr).
- In Feldkirchen-Westerham liegt dieser Zuschlag aktuell nur bei 10 %.
Geplante Änderungen:
Zuschlag für Auswärtige
Um die Musikschule langfristig finanziell besser abzusichern, hat der Gemeinderat die Erhöhung des Auswärtigen-Zuschlages von 10% auf 20% beschlossen.
Weitere Anpassungen geplant
Neben dem Zuschlag für Auswärtige sind folgende Änderungen vorgesehen:
+5 € monatlich für
-
- Musikalische Früherziehung
- Grund- und Singkurse
- Ensemble- und Orchesterangebote
- Moderate jährliche Erhöhung von 3 % im Instrumentalunterricht ab Schuljahr 2026/2027
Sozialverträglichkeit bleibt wichtig
Trotz der notwendigen Anpassungen bleibt ein zentrales Ziel:
Die Musikschule soll für alle zugänglich bleiben.
Deshalb gilt weiterhin:
- 20 % Geschwisterermäßigung
- Unterstützungsmöglichkeiten über das Landratsamt oder den Förderverein
- Günstigere Angebote durch Gruppenunterricht
Ziel der Maßnahme
Die geplanten Änderungen verfolgen drei Ziele:
- Finanzielle Entlastung der Gemeinde
- Faire Kostenverteilung zwischen Einheimischen und Auswärtigen
- Langfristige Sicherung des Musikschulangebots
Kurz gesagt:
Die Musikschule bleibt ein wichtiger kultureller Baustein – damit das auch in Zukunft so bleibt, sind maßvolle, aber notwendige Anpassungen der Gebühren vorgesehen.
Die aktuellen Kosten in der Übersicht können Sie der Gebührensatzung (Stand 24.06.2026) entnehmen. Die Gebührensatzung finden Sie hier