Information zur Darstellung der Müllgebühren im Grundsteuerbescheid
Aktuell erreichen uns vermehrt Nachfragen zum Kontoauszug im Grundsteuerbescheid. Dabei möchten wir folgende Informationen klarstellen:
Die Müllgebühren sind nicht separat im Grundsteuerbescheid ausgewiesen, da der entsprechende Bescheid in vielen Fällen bereits im ersten Quartal 2025 versendet wurde.
Die höheren Abbuchungsbeträge mit Fälligkeit ab dem 15.05.2025 im aktuellen Grundsteuerbescheid resultieren daher aus der Kombination von Grundsteuer und Müllgebühren, auch wenn dies nicht sofort ersichtlich ist.
Im bisherigen „Soll“ ist bei Bürgerinnen und Bürgern mit Hausmülltonne der Betrag für die Restmülltonne bereits enthalten. Eine separate Aufstellung entfällt, da sich dieser Betrag im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert hat. Die angezeigten Beträge dienen somit ausschließlich der buchhalterischen Darstellung.
Wir bitten um Verständnis und stehen bei weiteren Fragen gerne zur Verfügung.