Informationen zur Stichwahl am 22.03.2026
Wer darf bei der Stichwahl wählen?
Stimmberechtigt ist, wer bereits für die erste Wahl am 08.03.2026 stimmberechtigt war und in der Zwischenzeit das Stimmrecht nicht verloren hat (Art. 46 Abs. 3 Satz 1 Gemeinde- und Landkreiswahlgesetz).
Briefwahl zur Stichwahl:
Ich habe am 08.03.2026 bei der Hauptwahl Briefwahl gemacht. Bekomme ich meine Briefwahlunterlagen auch zur Stichwahl nun automatisch?
Soweit Sie bei der Hauptwahl Briefwahl beantragt haben, erhalten Sie die Briefwahlunterlagen für die Stichwahl automatisch.
Ich weiß nicht mehr, ob ich zur Stichwahl Briefwahl beantragt habe. Was soll ich tun?
Die Briefwahlunterlagen werden ab Donnerstag, 12.03.2026, versandt. Wenn ich bis Mittwoch, 18.03.2026, meine Unterlagen nicht erhalten habe, besteht die Möglichkeit im Einwohnermeldeamt nachzufragen. Sollte es eilig sein, weil z. B. eine Reise ansteht, kann ich natürlich ab sofort im Einwohnermeldeamt nachfragen.
Ich will zur Stichwahl Briefwahl beantragen. Wie kann ich es machen?
Anträge für Briefwahl zur Stichwahl sind per Online-Antragstellung bis zum Montag, 16.03.2026 möglich, danach empfehlen wir die persönliche Antragstellung im Einwohnermeldeamt der Gemeinde Feldkirchen-Westerham, die bis Freitag, 20.03.2026 um 15:00 Uhr möglich ist. Zudem ist der Antrag auch schriftlich oder persönlich im Einwohnermeldeamt möglich.
Welche Fristen sind zu beachten?
Der Wahlbrief ist bis spätestens Sonntag 22.03.2026 um 18 Uhr im Briefkasten am Rathaus eingeworfen werden oder bis spätestens zu diesem Zeitpunkt mit der Post eingegangen sein.
Wie ist das Einwohnermeldeamt erreichbar?
Per E-Mail ewo@feldkirchen-westerham.de oder telefonisch unter Tel. 08063-9703-105.
Ich habe meine Wahlbenachrichtigung verlegt, habe keine Briefwahl beantragt und will in meinem Wahllokal wählen. Was muss ich machen?
Mit einem Pass bzw. Personalausweis kann man im Wahlraum wählen. Die Wahlräume sind die gleichen wie schon bei der Wahl am 08.03.2026.
Durch Ihre Stimme stärken Sie die demokratische Legitimation des gewählten Landrats und tragen dazu bei, dass die Entscheidung den Willen möglichst vieler Bürgerinnen und Bürger widerspiegelt.
Bitte gehen Sie zur Wahl!