Digitaler Bauantrag seit 01.11.2023
Das Landratsamt Rosenheim hat zum 01.11.2023 das digitale Bauantragsverfahren eingeführt. Bei der Bauaufsichtsbehörde des Landratsamts Rosenheim können seit 01.11.2023 Bauanträge auch digital eingereicht werden.
Der digitale Bauantrag ermöglicht es, Bauanträge über ein Online-Formular direkt bei der Bauaufsichtsbehörde beim Landratsamt Rosenheim einzureichen. Auch die am Computer entworfenen Pläne können unmittelbar dem Online-Antrag angehängt werden. Beim Ausfüllen werden zahlreiche Hilfestellungen gegeben, zum Beispiel wird auf erforderliche Bauvorlagen hingewiesen. Dadurch kommt es zu geringeren Bearbeitungszeiten und die Bauanträge werden vollständiger. Für die Beratung von Bauherren oder Planern sind weiterhin die Gemeinden erste Ansprechpartner. Diese müssen auch im digitalen Genehmigungsprozess weiterhin ihr Einvernehmen erteilen. Für die Einreichung bzw. auch die Nachreichung von Unterlagen in digitaler Form wird die Authentifikation des jeweiligen Antragstellers durch die BayernID oder dem Unternehmenskonto auf ELSTER-Basis benötigt. Infos zur Beantragung der BayernID finden Sie auf der Homepage des Staatsministeriums für Digitalisierung https://www.stmd.bayern.de/themen/digitale-verwaltung/bayernid/
Natürlich bleibt die bisherige „analoge“ Antragstellung in Papierform weiterhin möglich. Doch auch hier gibt es zum 1. November eine Neuerung: Dann erfolgt das Einreichen sämtlicher Anträge, für die die Bauaufsichtsbehörde zuständig ist, direkt beim Landratsamt als zuständiger Bauaufsichtsbehörde. Dabei ist es egal, ob der Antrag digital oder analog eingereicht wird. Eine Ausnahme gibt es bei den Verfahren der Genehmigungsfreistellung und isolierte Befreiung, bei Ausnahmen von gemeindlichen Bebauungsplänen oder Satzungsabweichungen in Papier: Hier bleibt weiter die Gemeinde zuständig.
Diese Neuerung hat einen großen Vorteil: Bauherren müssen nun mit der Einreichung nicht erst auf die nächste Gemeinderatssitzung warten. Der Antrag wird nach der Erfassung im Landratsamt gleichzeitig durch die Bauaufsichtsbehörde, die beteiligten Fachbehörden und die Gemeinde bearbeitet. Analog eingereichte Anträge werden hierzu in der Behörde gescannt, um dann ebenso digital bearbeitet werden zu können. Hierdurch verspricht sich das Kreisbauamt insgesamt ein kürzeres Genehmigungsverfahren.
Das bedeutet für Sie:
- die Einreichung der meisten Bauanträge bei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham sind seit 31.10.2023 nicht mehr möglich.
- seit 01.11.2023 sind diese Anträge direkt beim Landratsamt Rosenheim, bevorzugt digital oder in Papierform/1-fach einzureichen
Ausnahmen, die weiterhin bei der Gemeinde eingereicht werden:
- Anträge auf Genehmigungsfreistellung und
- isolierte Befreiung/Ausnahme und Abweichungen für verfahrensfreie Bauvorhaben nach Art. 57 BayBO sind in Papierform weiterhin bei der Gemeinde Feldkirchen-Westerham einzureichen
Grundsätzlich ist hierbei ein Entwässerungsplan (Schmutz- und Niederschlagsentwässerung) sowie das Formblatt zur Niederschlagswasserbeseitigung beizulegen.
Weitergehende Informationen zum digitalen Bauantragsverfahren können Sie der Homepage des Landratsamtes Rosenheim entnehmen:
https://www.landkreis-rosenheim.de/e-services/#tab-digitaler-bauantrag
Die Pressemitteilung des Landratsamtes Rosenheim zur Einführung des digitalen Bauantrages finden Sie unter folgendem Link:
https://www.landkreis-rosenheim.de/mehr-buergerfreundlichkeit-weniger-buerokratie/