Reinigungs- und Sicherungsverordnung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham
In letzter Zeit haben uns vermehrt Anfragen zur Reinigungs- und Sicherungsverordnung erreicht. Aus diesem Anlass möchten wir die Bürgerinnen und Bürger über die geltenden Regelungen informieren, die für die Sauberkeit und Sicherheit auf den öffentlichen Straßen unserer Gemeinde sorgen.
Reinigungspflichten gemäß § 5 der Verordnung
Wer ist verantwortlich?
Die Reinigungspflicht liegt bei den Vorder- und Hinterliegern der Gemeindestraßen. Das bedeutet, dass Eigentümer von Grundstücken, die an eine Straße angrenzen, für die Reinigung und Sicherung dieser Bereiche verantwortlich sind.
Was ist zu tun?
Gemäß der Verordnung müssen die betroffenen Bürger folgende Aufgaben übernehmen:
Kehren und Müll entfernen:
• Gehwege, Geh- und Radwege, Radwege sowie die Reinigungsflächen der Fahrbahn sind regelmäßig zu kehren.
• Der angefallene Kehrricht, Schlamm und sonstiger Unrat sind zu entfernen.
Gras und Unkraut beseitigen:
• Gras und Unkraut, das aus Ritzen und Rissen im Straßenkörper wächst, muss entfernt werden.
Abflussrinnen und Kanaleinläufe säubern:
• Besonders nach Unwettern und Tauwetter sind die Abflussrinnen und Kanaleinläufe freizumachen.
• Diese Maßnahmen sind nicht nur wichtig für das Erscheinungsbild unserer Gemeinde, sondern tragen auch wesentlich zur Sicherheit und Funktionalität unserer Infrastruktur bei. Verstopfte Abflüsse können zu Überschwemmungen führen, und unbeachtetes Unkraut kann die Straßensubstanz beschädigen.
Warum ist dies wichtig?
Eine saubere und gut gewartete Umgebung ist nicht nur ansprechend, sondern reduziert auch die Gefahr von Unfällen und Schäden. Durch Ihre Mithilfe können wir gemeinsam dafür sorgen, dass Feldkirchen-Westerham ein lebenswerter und sicherer Ort bleibt.
Ihre Mithilfe zählt
Wir danken Ihnen für Ihre Unterstützung und Ihr Engagement bei der Einhaltung der Reinigungs- und Sicherungsverordnung. Diese finden Sie untenstehend zum Download. Bei Fragen oder Unsicherheiten steht Ihnen das Rathaus gerne zur Verfügung.