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Aktuelles aus der Gemeinde

Steckerfertige Photovoltaik
Vom Balkon direkt in die Dose

Balkon Photovoltaik BildWer mit der Sonne seinen eigenen Strom produzieren und verbrauchen will, muss nicht zwingend Hausbesitzer oder Dachpächter sein. Auch Mieter können mit ein oder zwei Modulen auf dem Balkon Elektrizität gewinnen und sich direkt ins Haus holen. Das ist von der Bundesregierung mittler-weile auch so gewollt und explizit im EEG beschrieben. Für die steckerfertigen Solargeräte wurden die gesetzlichen Regelungen nun stark vereinfacht. Menschen sollen so leicht wie möglich bei der Energie-wende mitmachen können“, verlautet der Präsident der Bundesnetzagentur, Klaus Müller. Er meint damit die Anmeldung der Balkonkraftwerke, Sie „können nun schnell und unbürokratisch registriert werden“, sagt Müller. Künftig müssen Betreiber dieser An-lagen neben den Angaben zur Person statt zwanzig nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Diese Vereinfachung stelle eine erhebliche Entbürokratisierung dar, findet der Netzagenturchef. Mit einem Solargerät, das an die eigene Steckdose angeschlossen werden kann, lässt sich einfach und kostengünstig Solarstrom erzeugen – insbesondere für Menschen ohne eigenes Dach eine Möglichkeit. Die Mini-Solaranlagen erlauben es nahezu jedem, einen Teil des eigenen Strombedarfs durch selbst erzeugte Elektrizität zu decken. Denn diese Balkonkraftwerke sind vor allem für den Eigenverbrauch gedacht, und gerade nicht zur Einspeisung ins öffentliche Netz. Der Hauptvorteil liegt demnach darin, die Stromkosten zu senken. Aber eben auch, seinen Teil zur Energiewende beizutragen. Steckersolargeräte bestehen in der Regel aus ein oder zwei Modulen und einem Mikrowechselrichter, der den durch die Sonneneinstrahlung entstehenden Gleichstrom in Wechselstrom wandelt. Dieser netztaugliche Strom fließt dann in den Stromkreis der Wohnung. Im Gegen-satz zu großen Solaranlagen ist die Leistung, die der Wechselrichter bei einem Stecker-solargerät maximal einspeisen darf, auf 800 Watt (W) begrenzt. Die Mini-Solarsysteme produzieren in der Regel genug Strom, um an sonnigen Tagen einen wesentlichen Teil der Grundlast eines Haushaltes zu decken.

Für Eisschrank und Spülmaschine

Ein Standardsolarmodul mit 400 W Leistung, das zum Beispiel verschattungsfrei an einem Südbalkon senkrecht montiert wurde, liefert etwa 280 Kilowattstunden (kWh) pro Jahr. Davon werden Sie idealerweise 200 kWh in der Wohnung direkt verbrauchen können, zum Beispiel von Ihrem Kühl-schrank und der Geschirrspülmaschine. Ihr Strombezug reduziert sich somit um diese Menge. Bei einem angenommenen Strompreis von 30 Cent pro kWh Strom aus dem öffentlichen Netz bringt das im oben genannten Beispiel eine jährliche Ersparnis von rund 60 Euro. Hat Ihr Steckersolargerät etwa 400 Euro gekostet, amortisiert sich diese Anschaffung in weniger als sieben Jahren.

Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham fördert Balkonkraftanlagen auch über das „Förderprogramm Klimaschutz“. Nähere Infos finden Sie unter

https://feldkirchen-westerham.de/gemeinde/klimaschutz-energiewende/foerderprogramm-klimaschutz.html

Neue Gesetze und Normen für Steckersolar: „Was gilt heute, was gilt (noch) nicht?“ lesen Sie unter
https://www.verbraucherzentrale.de/aktuelle-meldungen/energie/neue-gesetze-und-normen-fuer-stecker-solar-was-gilt-heute-was-gilt-noch-nicht-90740

Das Umweltbundesamt (UBA) informiert unter
https://www.umweltbundesamt.de/themen/klima-energie/erneuerbare-energien/photovoltaik/steckersolargeraete-balkonkraftwerke

Gesetzliche Vereinfachungen für Steckersolargeräte:

1. Keine Anmeldung beim Netzbetreiber
Sie müssen Ihr Steckersolargerät jetzt nicht mehr beim lokalen Netzbetreiber anmelden. Er erfährt ohnehin davon, da die Bundesnetzagentur ihm eine Kontrollmeldung sendet über die Anmeldung Ihres Gerätes beim Marktstammdatenregister.
2. Marktstammdatenregister
Die Anmeldung unter https://www.markt-stammdatenregister.de/ wurde vereinfacht. Bisher waren 20 Daten erforderlich. Künftig sind es nur noch fünf Angaben: Standort der Anlage, Datum der Inbetriebnahme, Gesamtleistung der Module, Leistung des Wechselrichters, Zählernummer.
3. Zählerwechsel egal
Ein möglicherweise nötiger Zählerwechsel muss nicht mehr abgewartet werden. Sie können Ihr Gerät direkt in Betrieb nehmen.
4. Schukostecker erlaubt
Der haushaltsübliche Schutzkontakt-Stecker (umgangssprachlich: Schukostecker) soll mit technischen Anpassungen eine normkonforme Anschlussart darstellen.
5. Im EEG definiert
Steckersolargeräte sind neuerdings auch im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) beschrieben: Die gesetzlichen Leistungsgrenzen betragen max. 800 Watt am Wechselrichter und max. 2000 Watt für die angeschlossenen Module.
6. Vermieter fragen
Verbände der Immobilien- und Vermieterbranche stellen klar: Auch künftig ist es erforderlich, ein Okay des Vermieters einzuholen. Eine Ablehnung wird allerdings schwieriger und muss gut begründet sein, schließlich ist Balkonsolar nach Aufnahme ins EEG von „überragendem öffentlichen Interesse“.
7. Überragendes öffentliches Interesse
Das gilt nun auch für die Kleinstanlagen unter den erneuerbaren Energien. In §2 EEG heißt es: „Die Errichtung und der Betrieb von Anlagen [...] liegen im überragenden öffentlichen Interesse und dienen der öffentlichen Gesundheit und Sicherheit. Bis die Stromerzeugung im Bundesgebiet nahezu treibhausgasneutral ist, sollen die erneuerbaren Energien als vorrangiger Belang in die jeweils durchzuführenden Schutzgüter-abwägungen eingebracht werden.“

Die Dt. Gesellschaft für Sonnenenergie bietet einen „Steckersolar-Änderungsmonitor“. Dieser informiert darüber, was geht und was nicht: https://www.dgs.de/service/pvlotse/aktuelle-veranstaltungen

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