Jugendförderung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham: Unterstützung der Jugendarbeit örtlicher Vereine und Organisationen
Die Bedeutung der örtlichen Vereine und Organisationen und des gesamten Ehrenamtes für das gesellschaftliche Leben in Feldkirchen-Westerham ist unbestritten. Sie leisten einen wichtigen Beitrag zum kulturellen und sozialen Miteinander und fördern das Engagement von Jugendlichen ganz besonders.
In diesem Sinne verfolgt die Jugendförderung der Gemeinde Feldkirchen-Westerham das Ziel, die Eigenständigkeit der Vereine zu unterstützen und gleichzeitig das bürgerschaftliche Engagement zu stärken. Die finanzielle Unterstützung dient nicht als Ersatz für Eigenleistungen, sondern als „Hilfe zur Selbsthilfe“, damit sich die Organisationen mit Ihren Jugendlichen weiterhin so aktiv für unsere Gemeinschaft einbringen und durch ihr sportliches und kulturelles Engagement unser Gemeindeleben bereichern können.
Unterstützung nach klaren Kriterien
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham hat deshalb auch in diesem Jahr, gemäß der Richtlinie, 25.000,00 EUR an Jugendförderung ausbezahlt. Insgesamt haben 21 Vereine von dieser Förderung profitiert, die gemeinsam 2.265 jugendliche Mitglieder gemeldet haben. Die Unterstützung beträgt 11,04 € pro jugendlichem Mitglied, was in Summe eine Fördersumme von insgesamt 25.000 Euro ergibt.
Je nach Anzahl der Mitglieder unter 18 Jahren fällt die Höhe der Auszahlung unterschiedlich aus. Die Fördersummen reichen von 33,00 Euro für kleinere Vereine bis hin zu 10.300 Euro für größere Vereine mit einer hohen Anzahl an jugendlichen Mitgliedern. Diese gestaffelte Verteilung dient der proportionalen Verteilung der Mittel, passend zur Jugendarbeit des jeweiligen Antragstellers.
Durch diese gezielte Förderung von Jugendarbeit wird sichergestellt, dass die Jugendlichen in Feldkirchen-Westerham auch in Zukunft von einer vielfältigen und lebendigen Vereinslandschaft profitieren können, die ihnen Möglichkeiten zur sportlichen, kulturellen und sozialen Entfaltung bietet.
Vereine die 2024 keinen Antrag gestellt haben, können 2025 wieder dabei sein. Die Antragsunterlagen finden Sie hier auf unserer Homepage. Die Einreichungsfrist ist der 30.09. des jeweiligen Jahres.