Mehr Rücksicht und Sicherheit im Straßenverkehr – Aufruf an alle Verkehrsteilnehmenden in Feldkirchen-Westerham
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham bittet alle Bürgerinnen und Bürger um Achtsamkeit und Rücksicht im Straßenverkehr – besonders auf Schulwegen, wo es vermehrt zu gefährlichen Situationen kommt.
Worum geht es konkret?
- Radfahrende und E-Scooter-Nutzende fahren häufig entgegen der Fahrtrichtung und mit zu hoher Geschwindigkeit. Das ist nicht nur verboten, sondern extrem gefährlich – insbesondere an der schlecht einsehbaren Stelle mit der hohen Hecke.
- Autofahrende müssen dort oft weit in die Straße einfahren, um überhaupt etwas sehen zu können – eine riskante Situation für alle Beteiligten.
- Ältere Menschen mit Rollatoren gehen aus Platzmangel oder Unsicherheit häufig auf der Straße statt auf dem Gehweg, was zusätzliche Gefahren birgt.
Grundsätzlich gilt: § 1 StVO – Grundregeln
(1) Die Teilnahme am Straßenverkehr erfordert ständige Vorsicht und gegenseitige Rücksicht.
(2) Wer am Verkehr teilnimmt, hat sich so zu verhalten, dass kein anderer geschädigt, gefährdet oder mehr, als nach den Umständen unvermeidbar, behindert oder belästigt wird.
Wichtige Verkehrsregeln – kurz erklärt:
- Radwege mit Benutzungspflicht (blaues Schild): Müssen in der angegebenen Richtung benutzt werden.
- Getrennter Geh- und Radweg: (Radfahrer links, Fußgänger rechts) – ebenfalls mit Benutzungspflicht.
- Gemeinsamer Geh- und Radweg: Radfahrer dürfen fahren, müssen aber besondere Rücksicht auf Fußgänger nehmen.
- Gehweg mit „Radfahrer frei“: Radfahren ist erlaubt, aber nur in Schrittgeschwindigkeit (max. 7 km/h).
- Gehweg ohne Beschilderung „Rad“: Benützung nur für Fußgänger, Rad fahrende Kinder bis 10 Jahre sowie Erwachsene die ihre Kinder unter 8 Jahren begleiten.
- Für Pedelecs gelten die gleichen Verkehrsregeln wie für herkömmliche Fahrräder, sie sind diesen gleichgestellt.
- Bei E-Bikes handelt es sich um Kraftfahrzeuge (Mofas). Innerorts dürfen Radwege grundsätzlich nicht befahren werden, außerorts hingegen schon.
- S-Pedelecs sind ebenfalls Kraftfahrzeuge (Kleinkrafträder). Mit ihnen dürfen Radwege nicht befahren werden.
- Ende des Radwegs: Hier müssen Radfahrende absteigen und das Fahrrad schieben.
Konkrete Hinweise in der Gemeinde:
- Aiblinger Straße und Vagener Straße (Feldolling): Abschnittsweise sind Radwege aufgehoben – die Bereiche danach gelten demnach als Gehweg (Radfahren verboten) oder Fahrbahn, je nach Beschilderung.
Appell an alle:
- Halten Sie sich an die Fahrtrichtung.
- Fahren Sie rücksichtsvoll, insbesondere an engen und unübersichtlichen Stellen.
- Nehmen Sie Rücksicht auf ältere und schwächere Verkehrsteilnehmer – Sicherheit geht vor!
Vielen Dank für Ihre Mithilfe – für ein sicheres Miteinander auf unseren Straßen.
Einschränkungen für Fahrradfahrer oder Fußgänger können Sie ganz einfach an die Gemeindeverwaltung hier melden. Die Beschilderung wird dann geprüft und ggf. ergänzt.