Finanzielle Hilfen für Menschen mit Behinderungen
Pressemitteilung von den Beauftragten für Menschen mit Behinderungen
Kindergeld: Lebenslanges Kindergeld für Personen, die wegen einer Behinderung nicht für sich selbst sorgen können. Unter bestimmten Voraussetzungen Beantragung von Wohngeld. https://www.lebenshilfe.de/informieren/wohnen/wohngeld-infos-zum-beantragen-zu-leistungen-und-mehr
Landespflegegeld: Wenn mindestens Pflegegrad 2 vorliegt, kann Landespflegegeld beantragt werden. 1000 € im Jahr – einkommensunabhängig. Antrag unter: http://www.landespflegegeld.bayern.de
Mobilitätshilfe: Für Fahrten mit Fahrdiensten (z.B. Taxi, Behinderten-Fahrdienste und Busse von Vereinen). Fahrten, die Privatpersonen durchführen, die nicht im eigenen Haushalt leben. Ausgenommen: Fahrten zum Arzt oder zu Therapien. Voraussetzung: Merkzeichen aG im Behindertenausweis und 100 % Schwerbehinderung. Antrag beim Bezirk Oberbayern unter https://www.bezirk-oberbayern.de/Mobilitätshilfe
Zuschuss zu wohnumfeldverbessernden Maßnahmen (bis zu 4000 €): Behindertengerechte Anpassung in der Wohnung wie Treppenlift, behindertengerechtes Bad usw. Antrag bei der Pflegekasse, Pflegestufe notwendig. https://www.bundesgesundheitsministerium.de/leistungen-der-pflege/wohnumfeldverbessernde-massnahmen.html
Wohnbauförderungsprogramm: Für bauliche Maßnahmen im Bestand zur Anpassung von Mietwohnraum an die Belange von Menschen mit einer Behinderung (z.B. Einbau eines behindertengerechten Bades oder eines Treppenlifts, Errichtung einer Rampe für Rollstuhlfahrer) können Eigentümer ein leistungsfreies Baudarlehen bis zu 10.000 Euro beantragen. Antrag in den Landratsamtern. https://www.stmb.bayern.de/wohnen/foerderung/menschenmitbehinderung/index.php
Entlastungsbetrag (125 € monatlich): Unterstützungsleistungen für Angehörige und vergleichbar Nahestehende in ihrer Eigenschaft als Pflegende zur besseren Bewältigung des Pflegealltags. Übernahme von Betreuung und allgemeiner Beaufsichtigung. Voraussetzung: Zertifizierung der Betreuungsperson, ab Pflegegrad 1 – Antrag bei der Pflegekasse. https://pflegebox.de/ratgeber/pflegeleistungen/entlastungsbetrag
Steuerliche Erleichterungen: Pauschbeträge sind zum 1.1.2021 angehoben worden. Zuständig sind die Finanzämter.
Bei Fragen und Problemen sind erste Ansprechpartner die EUTB-Beratungsstellen: für Rosenheim: EUTB Startklar Soziale Arbeit, Innstr. 44, Eingang Sonnenstraße, 83022 Rosenheim, Tel. 08031/221 5804, www.startklar-soziale-arbeit.de/eutb-teilhabeberatung-rosenheim.htm
EUTB-Beratungsangebot Oberbayern Ost, Prinzregentenstraße 17, 83022 Rosenheim, Tel. 08031/2906 633, http://www.eutb-ospe.de
Behindertenbeauftragte der Gemeinde und des Landkreises: Christiane Grotz, 08062/6340