Information zu Gartenwasserzählern
Sie können einen Techniker mit Meisterbetrieb Ihrer Wahl mit dem Einbau beauftragen. Dieser verkauft Ihnen im Regelfall auch den entsprechenden Zähler.
Wenn dieser eingebaut ist, kontaktieren Sie bitte unsere Techniker der Wasserversorgung unter 0170/1034629, damit dieser abgenommen werden kann. Erst danach kann die Erfassung ins Abrechnungsprogramm erfolgen. Halten Sie für den Abnahmetermin das Antragsformular bereit.
Grenzwert
Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der gemeindlichen Satzung die ersten 12 m³ nicht vom Abwasser abgezogen werden.
Zu den Gründen für die Entscheidung, dass die Gemeinde einen sog. Grenzwert eingeführt hat, ist, dass man sich mehr für das Klima engagieren möchte. Ziel ist, das Bewusstsein zu wecken, dass wertvolles Trinkwasser nur sparsam zur Gartenbewässerung dienen sollte.
Pools oder Schwimmanlagen
Sollten Sie einen Pool oder dergleichen haben, weisen wir darauf hin, dass mit dem abgenommenen Gartenwasserzähler die Befüllung oder Auffüllung nicht erfolgen darf. Grund ist, dass Sie dadurch die ordnungsgemäße Berechnung und Einleitung zum Kanal umgehen. Das Poolwasser muss übrigens zwingend über den Kanal entsorgt werden und darf wegen der möglichen Umweltbelastung (z. B. Chemikalien und Desinfektionsmittel) nicht zum Vergießen benutzt werden. Generell ist zu beachten, dass Wasser vom abgenommenen Gartenwasserzähler nicht in den Kanal gegeben werden darf.
Zu den Kosten
Installation und der Gartenwasserzähler + Die Abnahme durch das Wasserwerk + vom Abzug ausgeschlossene Jahresmenge von 12 m³
Alle 6 Jahre muss der Zähler wegen der vorgeschriebenen Eichung getauscht werden. Danach wird dieser erneut von einem Techniker des Wasserwerkes abgenommen werden. Dafür vereinbaren Sie unter der 0170/1034629 einen Termin.