Information zu Gartenwasserzählern
Sie können einen Techniker mit Meisterbetrieb Ihrer Wahl mit dem Einbau beauftragen. Dieser verkauft Ihnen im Regelfall auch den entsprechenden Zähler.
Wenn dieser eingebaut ist, kontaktieren Sie bitte unsere Techniker der Wasserversorgung unter 0170/1034629, damit dieser abgenommen werden kann. Erst danach kann die Erfassung ins Abrechnungsprogramm erfolgen. Halten Sie für den Abnahmetermin das unten verlinkte Antragsformular bereit.
Grenzwert
Bitte bedenken Sie, dass aufgrund der gemeindlichen Satzung die ersten 12 m³ nicht vom Abwasser abgezogen werden. Ziel davon ist, das Bewusstsein zu wecken wertvolles Trinkwasser nur sparsam zur Gartenbewässerung zu verwenden.
Pools oder Schwimmanlagen
Sollten Sie einen Pool oder dergleichen haben, weisen wir darauf hin, dass mit dem abgenommenen Gartenwasserzähler die Befüllung nicht erfolgen darf, da das Poolwasser wegen der möglichen Verunreinigung (z. B. Sonnencreme, Chemikalien, Salze oder Desinfektionsmittel) zwingend über den Kanal entsorgt werden muss und nicht zum Gießen verwendet werden darf. Bei Befüllung über den Gartenwasserzähler ist die ordnungsgemäße Berechnung der Abwassergebühr für die Einleitung in den Kanal nicht korrekt.
Generell ist zu beachten, dass aus diesem Grund Wasser vom abgenommenen Gartenwasserzähler nicht in den Kanal gegeben werden darf.
Zu den Kosten
Installation und der Gartenwasserzähler + Die Abnahme durch das Wasserwerk + vom Abzug ausgeschlossene Jahresmenge von 12 m³
Alle 6 Jahre muss der Zähler wegen der vorgeschriebenen Eichung getauscht werden. Danach wird dieser erneut von einem Techniker des Wasserwerkes abgenommen werden. Dafür vereinbaren Sie unter der 0170/1034629 einen Termin.
Das notwendige Formular finden Sie auf der Homepage unter "Digitale Formulare" oder hier direkt zum Download:
Das notwendige Formular finden Sie auf der Homepage unter "Digitale Formulare" oder hier direkt zum Download:
https://feldkirchen-westerham.de/phoca/4-gemeinde-formulare/14-wasserversorgung.html?download=1282