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Aktuelles aus der Gemeinde

Information der Bürgerinnen und Bürger von Feldkirchen-Westerham zum geplanten Batteriespeicher in Vagen

BatteriespeicherDer Gemeinde Feldkirchen-Westerham wurden bereits mehrere Voranfragen zur Errichtung von Batteriespeicheranlagen im Gemeindeteil Vagen vorgelegt. Alle Anfragen betreffen Grundstücke in unmittelbarer Nähe zum bestehenden Umspannwerk beim Leitzachkraftwerk.

Vorstellung eines Projekts im Gemeinderat

Ein Investor stellte am 24. Juni 2025 ein Projekt persönlich im Gemeinderat vor. Geplant ist ein Batteriespeicher mit einer Leistung von etwa 20 Megawatt, der auf einer Fläche von rund 56 x 25 Metern entstehen soll. Die Anlage umfasst 8 Speichercontainer, 4 Transformatoren sowie eine Übergabestation. Die technische Ausführung ist auf eine möglichst platzsparende und strukturierte Anordnung ausgerichtet. Großer Wert wird auf die Eingrünung und die Einbindung ins Landschaftsbild gelegt.

Privilegierung und Bauleitplanung

Nach § 35 Baugesetzbuch (BauGB) können Batteriespeicher unter bestimmten Voraussetzungen im Außenbereich privilegiert werden – dies gilt allerdings nur, wenn sie „netzdienlich“ sind. Eine abschließende Beurteilung der Netzdienlichkeit erfolgt jedoch erst, wenn ein Aufstellungsbeschluss zur Änderung des Flächennutzungsplans sowie zur Erstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans vorliegt.

Unabhängig von der möglichen Privilegierung hat sich die Gemeinde für den Weg der Bauleitplanung entschieden. Bürgermeister Johannes Zistl betonte dabei, dass dieser Weg mehr Einfluss- und Gestaltungsmöglichkeiten eröffnet – etwa hinsichtlich des Lärmschutzes der Anwohner oder einer Eingrünung der Anlage. Ohne Bauleitplanung, also im Rahmen der Privilegierung, wären diese Vorgaben nicht durchsetzbar. Außerdem lassen sich im Zuge der Bauleitplanung noch weitere Details mit dem Vorhabensträger vereinbaren.

Im Zuge der Gemeinderatssitzung wurden von Bürgermeister Zistl und einigen Gemeinderäten auch weitere Anforderungen an das Projekt gestellt, die der Investor zusätzlich zu den gesetzlichen Regelungen zu berücksichtigen hat:

  • Nennenswerte Bürgerbeteiligung am Invest
  • Beteiligung der EWG Vagen (technisch/finanziell)
  • Beteiligung der Mangfalltal Energie GmbH
  • Abstimmung mit und Einschätzung von beiden Netzbetreiber (Stadtwerke und Bayernwerke) zum Standort
  • Schallschutzgutachten und Schutzmaßnahmen für die Anlieger (keine Verschlechterung)
  • Betreiberfirma in der Gemeinde (Gewerbesteuer)

Ein zentrales Thema bei der weiteren Planung wird zusätzlich der Hochwasserschutz sein. Erste Einschätzungen auf Basis des Sturzflutrisikomanagements liegen bereits vor. Geprüft wird, wie hoch die Punkt- oder Streifenfundamente sein müssen, um den natürlichen Wasserabfluss nicht zu beeinträchtigen.

Sowohl Bürgermeister Johannes Zistl als auch der Investor zeigten sich offen für einen transparenten Dialog mit der Bevölkerung. Eine Beteiligung sei nicht nur möglich, sondern aus Sicht des Investors auch wünschenswert.

Standortvoraussetzungen und Abstimmungen mit Behörden

Vorgespräche mit dem Landratsamt Rosenheim sowie der Regierung von Oberbayern haben bestätigt, dass der geplante Standort aufgrund der vorhandenen Infrastruktur (Leitzachwerk, Umspannwerk) als „vorbelastet“ gilt. Damit ist das sogenannte Anbindegebot erfüllt, das bei Bauvorhaben im Außenbereich oft eine Rolle spielt.

Auch mit dem Betreiber des benachbarten Umspannwerks – den Bayernwerken – wurde über mögliche Entwicklungen in den kommenden Jahren gesprochen. Eine Erweiterung des Umspannwerks ist in den nächsten 5 bis 10 Jahren in südlicher Richtung (Hang aufwärts) geplant, eine Batteriespeicheranlage östlich ist hierbei nicht hinderlich.Batteriespeicher2

Kostenregelung und Bürgerbeteiligung

Die Gemeinde hat beschlossen, dass sämtliche Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplans, den Bebauungsplan sowie erforderliche Gutachten durch einen städtebaulichen Vertrag vollständig vom Investor übernommen werden. Für die Gemeinde entstehen somit keine finanziellen Belastungen.

Der Gemeinderat hat mit den Beschlüssen vom 24.06.2025 die Weichen für die genauere Prüfung des Projektes und zur Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gestellt. Weitere Verfahren, darunter Umwelt- und Lärmgutachten sowie die konkrete Ausgestaltung des Bauplans, folgen in den kommenden Monaten. Ob die strengen Vorgaben zu erfüllen sind, und die Anlage kommt, zeigen die weiteren Planungen.

Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham wird die Öffentlichkeit regelmäßig über den Fortgang der Planungen informieren. Ein offener Austausch mit den Bürgerinnen und Bürgern ist ausdrücklich erwünscht, für den Gemeindeteil Vagen wird es eine Informationsveranstaltung geben, sobald weitere Erkenntnisse vorliegen.

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