Interne Meldestelle eingerichtet
Das Hinweisgeberschutzgesetz ist die deutsche Umsetzung der EU-Richtlinie 2019 (1937). Basis dieses Systems bildet eine interne Meldestelle für Hinweisgeber (sogenannte Whistleblower).
Die Meldestelle ist ein Anlaufpunkt, um Compliance- oder Gesetzesverstöße zu melden, die dann nachverfolgt werden. Die Hinweise werden vertraulich überprüft.
Eine solche Stelle wurde in der Gemeinde Feldkirchen-Westerham eingerichtet.
Meldungen können telefonisch (08063-9703-128 oder -126), in Papierform (an Hinweisstelle – Anschrift der Gemeinde) oder per E-Mail (hinweis@feldkirchen-westerham) erfolgen.
Weitere Informationen zur Meldestelle finden Sie hier.
Hier finden Sie ein ausfüllbares Formular für die Einreichung eines Hinweises.
Bei Fragen steht Ihnen die Meldestelle unter den oben genannten Kontaktdaten zur Verfügung.