Bericht zur Verkehrsüberwachung in Feldkirchen-Westerham
Seit 2011 ist unsere Gemeinde Mitglied im Zweckverband Kommunale Dienste Oberland (ZV KDO). Seither arbeitet Feldkirchen-Westerham mit diesem starken Partner zusammen, um die Verkehrsüberwachung im Gemeindegebiet effizient und bürgerfreundlich zu gestalten – sowohl im fließenden als auch im ruhenden Verkehr.
Überwachung des fließenden Verkehrs – Für mehr Sicherheit auf unseren Straßen
Aktuell gibt es 21 aktive Messstellen im gesamten Gemeindegebiet, an denen regelmäßig Geschwindigkeitskontrollen durchgeführt werden. Die Auswahl und Priorisierung dieser Messpunkte erfolgt in enger Abstimmung mit der Polizeiinspektion Bad Aibling. Die Messungen erfolgen mit modernster Technik. Der Zweckverband verfügt über rund 20 Überwachungsfahrzeuge, darunter auch semistationäre Messanhänger, die sogenannten Blitzeranhänger, die flexibel einsetzbar sind.
Im Jahr 2024 wurden insgesamt 650.073 Fahrzeuge gemessen. Dabei kam es in 1.413 Fällen zu Ordnungswidrigkeitenverfahren, was einer Beanstandungsquote von 3,49 % entspricht. Diese nimmt seit Jahren ab. Zum Vergleich: Der Durchschnitt im Verbandsgebiet liegt bei 4,87 %. Unsere Gemeinde schneidet also inzwischen besser ab als der Durchschnitt – ein positives Zeichen für das rücksichtsvolle Fahrverhalten vieler Verkehrsteilnehmer!
Ruhender Verkehr – Mehr Rücksicht, mehr Platz
Die Überwachung des ruhenden Verkehrs wurde in den letzten Jahren deutlich intensiviert – vor allem in Wohn- und Gewerbegebieten. Der Grund: Immer mehr Beschwerden von Bürgerinnen und Bürgern, etwa über zugeparkte Gehwege, enge Straßen und schwer erreichbare Einfahrten.
Ein zunehmendes Problem sind falsch genutzte Garagen: Statt für Autos werden sie oft als Lager oder Werkstatt verwendet. Dadurch bleibt das Auto auf der Straße und blockiert wichtige Flächen. Die Gemeinde erinnert daher: Garagen sind laut bayerischer Bauordnung zum Abstellen von Fahrzeugen gedacht. Eine Zweckentfremdung ist genehmigungspflichtig und kann problematisch sein, insbesondere im Versicherungsfall.
Auch in neu geplanten Gewerbegebieten zeigt sich: Straßen sind oft zu schmal für den heutigen Bedarf – insbesondere wenn Seitenstreifen als Parkflächen für LKWs genutzt werden. Hier möchte die Gemeinde künftig stärker auf eine praxisgerechte Planung achten.
Finanzen – Verkehrsüberwachung rechnet sich
Trotz rückläufiger Einnahmen aus Geschwindigkeitsverstößen konnte die Gemeinde 2024 einen Überschuss von über 17.800 € verbuchen.
Blick in die Zukunft – Ideen für eine bessere Parkraumstruktur
Die Gemeinde prüft derzeit verschiedene Möglichkeiten, den Parkdruck in stark belasteten Bereichen zu reduzieren. Mögliche Maßnahmen:
- Einführung von Parkgebühren an stark frequentierten Plätzen
- Strukturierte Ausweisung von Parkflächen sogenannte „Parkzonen“
- Bewohnerparkausweise für bestimmte Wohngebiete mit hohem Parkdruck (wie in anderen Kommunen bereits erfolgreich umgesetzt)
Dabei wird sorgfältig abgewogen, welche Maßnahmen wirklich notwendig und sinnvoll sind. Ziel bleibt immer: Mehr Fairness, Sicherheit und Lebensqualität für alle.
Fazit
Die Verkehrsüberwachung in Feldkirchen-Westerham leistet einen wichtigen Beitrag zu Sicherheit, Ordnung und Lebensqualität in unserer Gemeinde. Die gute Zusammenarbeit mit dem Zweckverband, eine faire Kontrolle und ein verantwortungsvolles Miteinander sorgen dafür, dass wir auch in Zukunft sicher und gut mobil bleiben.
Vielen Dank an alle Bürgerinnen und Bürger, die durch ihr rücksichtsvolles Verhalten dazu beitragen!
Neue Parkregelung für E-Fahrzeuge – Seit April 2025
Eine gute Nachricht für alle Fahrerinnen und Fahrer von E-Autos: Seit dem 1. April 2025 parken E-Fahrzeuge auf öffentlichen, gebührenpflichtigen Flächen bis zu 3 Stunden kostenlos – einfach mit Parkscheibe. Wichtig: Vorgeschriebene Höchstparkzeiten (zB 30 Minuten) sind zu beachten! Die Regelung der Bayerischen Staatsregierung gilt befristet bis Ende 2026 und soll den Umstieg auf klimafreundliche Mobilität weiter fördern. In Feldkirchen-Westerham gibt es aktuell jedoch keine gebührenpflichtigen Parkplätze bei welchen die Regelung zur Anwendung kommt.