Ressourcenschutz
Reparaturfähigkeit wird Pflicht – Aber wo geht das dann?
Hersteller müssen künftig verstärkt auf Langlebigkeit, Reparierbarkeit und Recyclingfähigkeit ihrer Waren achten. So will es eine neue EU-Verordnung über das Ökodesign nachhaltiger Produkte. Beispielsweise müssen Komponenten wie Akkus in Laptops oder Smartphones austauschbar werden.
Verbraucher bekommen ein Recht auf Reparatur. Demnach müssen gängige Haushaltsgeräte wie Wasch- und Spülmaschinen, Kühlschränke, Staubsauger oder Lampen Produkte auch nach Ablauf der Garantiezeit noch reparabel sein. Damit man darauf vertrauen kann, dass sich eine Wiederinstandsetzung lohnt, soll eine Gewährleistung eingeführt werden, die für ein Jahr nach einer Reparatur gilt. Den Regeln zufolge müssen Hersteller außerdem Informationen bereitstellen, um Reparaturen auch von unabhängigen Werkstätten ausführen zu lassen. Diese Dienstleister dürfen auch nicht mehr an der Verwendung gebrauchter oder 3D-gedruckter Ersatzteile gehindert werden. Unter das Gesetz fallen Produkte, für die bereits Vorgaben an die Reparierbarkeit festgelegt wurden. Diese Liste der reparierfähigen Produkte wird die EU-Kommission nun sukzessive erweitern. „Dass Unternehmen Produkte obsolet werden lassen, indem sie Software-Updates nicht mehr zur Verfügung stellen oder indem sie dafür sorgen, dass Reparaturen kaum möglich oder zu teuer sind, könnte bald der Vergangenheit angehören“, sagt Johanna Graf von der Nichtregierungsorganisation Germanwatch. Frau Graf kritisiert allerdings, dass „Software“ keine eigenständige Produktkategorie sei und deren enormer Energie- und Ressourcenverbrauch nicht beachtet werde. Jeder Mitgliedstaat muss laut der neuen Ökodesign-Verordnung mindestens eine Maßnahme zur Förderung von Reparaturen einführen. Diese Auflage kann ein EU-Staat etwa durch Reparaturgutscheine erfüllen, um sich damit an den Instandsetzungskosten zu beteiligen. Österreich führte bereits 2022 einen Reparaturbonus von 200 Euro jährlich ein. Dafür stellt das Land rund 130 Mio. Euro bis 2026 zur Verfügung. Solche Anreize zur Reparaturstärkung geben in Deutschland bisher nur die Bundesländer Thüringen, Sachsen und Berlin.
Lieber gleich wieder neue Ware?
Geht ein Elektrogerät kaputt, entscheiden sich Verbraucher bisher mehrheitlich für einen Neukauf. Das ergab eine Umfrage von Konsumforschern für den Elektronikverband ZVEI. Danach gaben drei Viertel an, dass sie ihre Geräte nicht repariert, sondern ad hoc ersetzt haben. Das begründeten drei von zehn Befragten damit, dass ein Neukauf günstiger gewesen sei als eine Reparatur. Knapp ein Viertel gab an, die Instandsetzung hätte länger gedauert als Ersatz zu beschaffen. Für 16 Prozent war Reparieren gar nicht möglich. Nur jeder Fünfte ließ das Gerät wieder heil machen oder machte es selbst. Oft habe man eine etwaige Reparatur aber gar nicht erst geprüft, so ZVEI. Der Verband hält daher auch mehr Kommunikation und Kampagnen für notwendig.
https://www.evz.de/einkaufen-internet/recht-auf-reparatur.html
https://www.bmuv.de/themen/nachhaltigkeit/konsum-und-produkte/faq-recht-auf-reparatur
1. Reparaturbetriebe
Bei größeren Reparaturen sollten Sie sich mehrere Kostenvoranschläge einholen. Doch Vorsicht: Der Kostenvoranschlag darf um 15 bis 20 Prozent überschritten werden, wenn im Vorfeld kein Festpreis vereinbart wurde. Alle Reparaturbetriebe haften gemäß Werkvertragsrecht (§§ 631 ff. BGB) für eine mangelfreie Reparatur; manche stellen für die Reparaturdauer ein Ersatzgerät bereit.
2. Repair-Cafés
Initiativen, bei denen unter Anleitung von Ehrenamtlichen repariert wird, sind eine kostengünstige Alternative zu kommerzieller Reparatur. Außer einer freiwilligen Spende fallen nur Kosten für Ersatzteile an. Repair-Cafés in Ihrer Nähe finden Sie unter www.reparatur-initiativen.de und www.repaircafe.org . Erkundigen Sie sich vorher, ob Sie einen Termin buchen müssen oder spontan vorbeikommen können.
3. Selbst reparieren
Reparaturanleitungen finden Sie in Onlineportalen wie www.kaputt.de oder www.de.ifixit.com und auf Videoplattformen. Viele auf Reparatur spezialisierte Plattformen bieten auch Spezial-werkzeuge an, berichtet das Umweltbundesamt. Aber auch mit Klebstoff, Holzleim, Schmieröl oder Nähzeug lassen sich bereits viele Dinge reparieren, so die Behörde.
4. Aufwertung durch Reparatur
Viele Dinge werden für uns mit der Zeit unersetzbar, etwa ein Fahrrad, ein Kleidungsstück oder ein Handy. Sie sind uns ans Herz gewachsen, je mehr wir sie nutzen. Gehen sie kaputt und werden von uns wieder repariert, löst dies „Selbstwirksamkeit“ bei uns aus. Etwa auch, wenn wir unsere Kleidung auffällig umgestalten, flicken oder stopfen.
5 . Bereits beim Kauf auf Reparierbarkeit achten
Können Gehäuse geöffnet werden, sind sie geschraubt statt verschweißt? Sind Akkus austauschbar? Wie lange sind Ersatzteile verfügbar? Wie lange werden Software-Updates angeboten? Werden Reparaturdienstleistungen angeboten?6. Elektr(on)ische Geräte nicht im Hausmüll entsorgen. Falls das Gerät nicht repariert werden kann, etwa weil Ersatzteile nicht lieferbar sind oder es unwirtschaftlich wäre, müssen Sie Altgeräte sachgerecht entsorgen. Elektroaltgeräte können Sie umweltschonend und kostenlos bei Ihrem Wertstoffhof abgeben.
Das Umweltbundesamt (UBA) informiert unter
https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/uebergreifende-tipps/reparieren
Reparaturbonus
Nach erfolgreichem Pilotprojekt in Leipzig, das 2022 stattfand, wurde der Reparaturbonus im November 2023 auf ganz Sachsen ausgeweitet. Mehr als 460 Reparaturbetriebe nehmen an dem Programm teil: 50 Prozent der Reparaturkosten für Elektro- und Elektronikgeräte werden bis zu einem Höchstbetrag von 200 Euro erstattet. Pro Jahr können bis zu zwei Reparaturen gefördert werden. Seit Mitte September 2024 fördert auch Berlin 50 Prozent bzw. max. 200 Euro der Instandsetzungskosten. Auch im Repair-Café wird der Kauf eines Ersatzteils (mind. 25 Euro) zu 100 Prozent gefördert.
Quellen:
Reparaturbonus in Berlin unter
https://www.ibb-business-team.de/reparaturbonus/
und in Sachsen
https://www.wertstoffe.sachsen.de/reparaturbonus-in-sachsen-31427.html