Neuerungen im Einwohnermeldeamt
1. Neues Fotoaufnahmesystem „PointID“ ab 01.05.2025 für neue Ausweisdokumente
Ab dem 01.05.2025 werden für neue Ausweisdokumente nur noch digitale Passfotos verwendet.
Diese können Bürger entweder direkt im Rathaus an der neuen „PointID“-Fotoaufnahmesystem oder bei externen Anbietern anfertigen lassen.
Ausgedruckte oder selbstgemachte Passfotos werden ab diesem Datum gesetzlich und technisch für die Beantragung von Ausweisdokumenten nicht mehr akzeptiert.
Die Nutzung der PointID wird pro Vorgang mit einer Gebühr von 6,00 € verbunden, und das Foto wird dem Antragsteller nicht ausgehändigt.
Die PointID ist höhenverstellbar und barrierefrei, sodass sie von allen Bürgern problemlos genutzt werden kann, auch für Babys, die auf dem Schoß der Eltern fotografiert werden können.
Wichtig:
Aufgrund möglicher anfänglicher technischer Herausforderungen bei der Einführung der PointID wird empfohlen, dass Bürger, die noch in diesem Jahr eine dringende oder wichtige Reise planen,
Ihr neues Ausweisdokument spätestens bis Mittwoch, den 30. April 2025 mit ausgedruckten Passfotos beantragen.
2. Neues PIN-Brief Verfahren ab dem 17.02.2025
Seit dem 17.02.2025 erhalten Bürger Ihren einmaligen PIN-Brief für den neuen Personalausweis direkt im Einwohnermeldeamt bei der Beantragung.
Im Anschluss erhält der Bürger nun ein Infoblatt mit dem Beantragungsdatum.
Ob der Ausweis oder Reisepass zur Abholung bereit ist, kann auf unserer Webseite überprüft werden.
Dazu auf der Startseite den Artikel Abholung von Reisepässen & Personalausweisen anklicken.
Wenn das Beantragungsdatum angezeigt wird, ist das neue Ausweisdokument abholbereit.
3. Optionaler Direktversand von neuen Ausweisdokumenten ab dem 01.05.2025
Ab dem 01.05.2025 können neue Personalausweise und Reisepässe auf Wunsch gegen eine Gebühr von 15,00 € direkt nach Hause versendet werden.
Der Bürger muss bei der Beantragung ein weiteres gültiges Ausweisdokument besitzen und sein altes Ausweisdokument bei der Meldebehörde abgeben.
Beim Direktversand entfällt die Möglichkeit alte Ausweisdokumente entwertet zurückzubekommen.
Wichtig:
Express-Reisepässe können nicht nach Hause versendet werden.
4. Vollständige Online-Wohnsitzanmeldung möglich ab 01.05.2025
Ab dem 01.05.2025 können Bürger ihren Wohnsitz vollständig online anmelden und so einen Behördengang sparen.
Der Service wird ab dem 01.05.2025 kostenlos über das Bürgerserviceportal angeboten.
Die Wohnungsgeberbestätigung kann digital eingereicht werden, oder der Wohnungsgeber kann sie selbst im Portal hochladen.
Bei bestehendem Familienbund können mehrere Personen gleichzeitig angemeldet werden.
Wichtig:
Getrenntlebende Eltern brauchen für die Wohnsitzanmeldung Ihrer minderjährigen Kinder immer die schriftliche Einverständniserklärung vom anderen Elternteil oder ein Gerichtsurteil, dass das Kind bei Ihnen wohnen darf.
Solche Fälle können diesen Online-Dienst nicht nutzen und werden von uns abgewiesen.
Die Adressänderung im Personalausweis erfolgt über die AusweisApp, und der Adressaufkleber wird nach Hause per Post zugesendet.
Voraussetzung ist, dass die Online-Ausweisfunktion des Personalausweises freigeschaltet ist. Die Anleitung hierzu finden Sie auf der Webseite vom Bundesinnenministerium.
Wir werden Sie frühzeitig informieren, wenn wir neue und genauere Informationen erhalten.