Radelnd zur Arbeit
Es soll einen Anreiz bieten, statt mit dem Auto lieber mit dem Fahrrad zur Arbeit zu fahren. Es fördert die Gesundheit, schont das Klima, stärkt die Unternehmenskultur und steigert die Attraktivität des Unternehmens, das so etwas anbietet: ein Dienstfahrrad.
Fahrradleasing ist ein Modell, bei dem Arbeitnehmer über ihren Arbeitgeber ein Fahrrad oder E-Bike mieten oder pachten (engl.: to lease). Der Arbeitgeber schließt einen Leasingvertrag mit einem Anbieter ab, der das Fahrrad bereitstellt. Der Arbeitnehmer zahlt pro Monat eine festgelegte Leasingrate, die direkt vom Bruttogehalt abgezogen wird. Dank dieser sogenannten Gehaltsumwandlung reduziert sich das zu versteuernde Einkommen des Arbeitnehmers, was zu verringerten Steuer- und Sozialabgaben führt.
Durch die monatliche Leasingrate dürfen Arbeitnehmer das Fahrrad nutzen – und zwar nicht nur zur Arbeit, sondern auch privat nach Feierabend oder am Wochenende. Am Ende der Laufzeit kann das Fahrrad zurückgegeben, gegen ein neues eingetauscht oder gegebenenfalls zu einem günstigen Preis gekauft werden.
Da die Leasingdauer im Regelfall mindestens 36 Monate beträgt, muss natürlich gut überlegt sein, ob man sich so lange an den Arbeitgeber binden will. Andererseits bietet das Fahrradleasing die Möglichkeit, sich ein wirklich hochwertiges und teures Fahrrad zu gönnen, das man sich privat vielleicht nicht leisten würde. Eventuell könnte das Leasing für die Arbeitnehmer auch eine Alternative zur Gehaltserhöhung darstellen.
Der überzeugendste, weil persönlichste Vorteil ist dieser: Das Radeln fördert die Gesundheit, reduziert Stress (wenn es keinen Ärger mit unvorsichtigen Autofahrern gibt) und kann die eigene Motivation stärken.
Vorteil für den Arbeitgeber: Mitarbeitende, die mit dem Rad zur Arbeit kommen, sind in der Regel leistungsfähiger, ausgeglichener und fallen seltener gesundheitsbedingt aus. Immer vorausgesetzt, dass der Weg zur Arbeit nicht zu lang ist. Aber selbst dann kann möglicherweise ein E-Bike die Lösung sein. „Rund zwei Drittel aller Berufspendelnden haben einen Arbeitsweg, der sich mit einem Fahrrad oder E-Bike bewältigen lässt“, sagt Wasilis von Rauch vom Verein Zukunft Fahrrad, einem Zusammenschluss von Unternehmen der Fahrradwirtschaft.
1. Geld sparen
Bei der Anschaffung eines Fahrrads oder E-Bikes ermöglicht das Leasing Arbeitnehmern deutliche Ersparnisse gegenüber einem Direktkauf. Anbieter werben mit Ersparnissen um die 40 Prozent. Leasinggeberin und somit Eigentümerin des Dienstrads ist dabei eine Leasinggesellschaft. Der Arbeitgeber ist Leasingnehmer und überlässt mit einem Überlassungsvertrag seinen Arbeitnehmern das Wunschrad. Dabei kann das Rad auch privat genutzt werden.
2. Entgeltumwandlung
Dabei handelt es sich um die Umwandlung eines Teils des Bruttoeinkommens der Arbeitnehmer in eine steuer- und sozialversicherungsfreie Sachleistung. Dafür wird auf einen Teil des Bruttoeinkommens verzichtet. Das Bruttoeinkommen sinkt, wodurch sowohl für Arbeitgeber als auch Arbeitnehmer geringere Sozialversicherungsbeiträge anfallen. Als geldwerter Vorteil müssen lediglich jeden Monat 0,25 Prozent des Listenpreises des Leasingbikes an Steuern entrichtet werden.
3. Beteiligung an der Leasingrate
Viele Arbeitgeber beteiligen sich an der Leasingrate und übernehmen beispielsweise die Kosten für die Absicherung des Fahrrads. Das bewirkt, dass der Umwandlungsbetrag geringer wird. Diese ist die häufigste praktizierte Form.
4. Gehaltsplus
Arbeitgeber können das Dienstrad auch als Gehaltsplus an ihre Mitarbeiter weitergeben. Dann trägt das Unternehmen die volle monatliche Leasingrate. Für Arbeitnehmer entfällt die Versteuerung des geldwerten Vorteils.
5. Nicht alle Gruppen profitieren
Bei Rentnern, Langzeitarbeitslosen und erwerbslosen Schwererkrankten funktioniert das klassische Fahrradleasing leider nicht, da es an ein Einkommen gekoppelt ist. Um mobil zu sein, brauchen beispielsweise Langzeiterkrankte spezielle Fahrzeuge wie Dreiräder. Diese sind aber meist sehr teuer.
6. Passt nicht in jede Lebenslage
Wenn Sie darüber nachdenken, sich schon bald selbstständig zu machen, in Elternzeit zu gehen oder wissen, dass Sie aus gesundheitlichen Gründen länger ausfallen oder gar die Stelle wechseln wollen, sollten Sie besser vom Fahrradleasing absehen.
7. Das Dienstradleasing in Zahlen
In Deutschland hatten Anfang 2024 etwa 16,8 Millionen Arbeitnehmer Zugang zu Dienstradleasing – das entspricht rund 37 Prozent der Beschäftigten. Knapp zehn Prozent davon haben tatsächlich einen Leasingvertrag abgeschlossen. Während Ende 2019 noch etwa 400.000 Fahrräder geleast wurden, stieg diese Zahl bis Ende 2023 auf 1,9 Millionen.
Seit 2019 hat sich die Zahl der geleasten Dienstfahrräder jährlich um durchschnittlich 45 Prozent gesteigert. Rund 80 Prozent davon waren E-Bikes oder Pedelecs. Der durchschnittliche Preis für geleaste Fahrräder lag 2023 bei etwa 3.500 Euro – mehr als 1.700 Euro über dem Durchschnittspreis von Rädern im allgemeinen Fahrradmarkt. Die höheren Preise erklären auch das starke Umsatzwachstum in der Branche.
Einen Anbieter-Vergleich aus dem Jahr 2023 liefert die ADFC-Initiative „Fahrradfreundlicher Arbeitgeber“:
www.fahrradfreundlicher-arbeitgeber.de/fileadmin/user_upload/Übersicht_Dienstradleasing_Aug_2023.pdf
8. Beispiel aus der Praxis: Feldkirchen-Westerham
Auch die Gemeinde Feldkirchen-Westerham bietet ihren Mitarbeitenden seit dem 29. Juni 2022 die Möglichkeit des Fahrradleasings über das sogenannte Jobrad. Hierfür wurde ein Rahmenleasingvertrag mit der Firma Bikeleasing-Service GmbH & Co. KG (heute Lesora GmbH) geschlossen.
Seit August 2022 nutzen bereits 16 Beschäftigte dieses attraktive Angebot. Die Abwicklung mit der Lesora GmbH gestaltet sich sowohl für die Mitarbeitenden als auch für die Personalabteilung als durchweg reibungslos.