Eingeschränkte Haltverbotszone im Gewerbegebiet Feldkirchen-Westerham
Um die Anlieferungen der ansässigen Firmen im Gewerbegebiet zu erleichtern, richtet die Gemeinde Feldkirchen-Westerham ab sofort eine eingeschränkte Haltverbotszone in folgenden Straßen ein:
- Leißstraße
- Walter-Gessner-Straße
- Im Müllerland
Das Haltverbot gilt für Kraftfahrzeuge über 3,5 Tonnen zulässiges Gesamtgewicht, einschließlich Anhänger und Zugmaschinen.
Geltungszeitraum:
- werktags von 7:00 bis 18:00 Uhr
Ziel der Maßnahme ist es, den Lieferverkehr zu entlasten und den Verkehrsfluss im Gewerbegebiet sicherzustellen. Sobald die Verkehrszeichen in den entsprechenden Zonen installiert sind, gilt das Halteverbot.
Die Gemeinde Feldkirchen-Westerham bittet alle Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer um Beachtung der neuen Regelung und bedankt sich für das Verständnis.